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Forderung nach DatenVerkehr in Zollstock – Streit um Tempo 30 auf dem Gottesweg

3 min
Die Straße Gottesweg in Köln-Zollstock

Mehrheitlich fordern die Lokalpolitiker Tempo 30 auf dem Gottesweg in Zollstock. Die FDP/KSG-Fraktion bezweifelt, dass dieser Beschluss rechtlich zulässig ist.

Tempo 30 zwischen Bahndamm und Vorgebirgstraße? Die FDP/KSG-Fraktion zweifelt an der Rechtmäßigkeit und fordert zunächst belastbare Daten.

Auf dem Gottesweg in Zollstock soll künftig langsamer gefahren werden – wenn es nach der Bezirksvertretung Rodenkirchen geht. Sie hat in ihrer jüngsten Sitzung mehrheitlich Tempo 30 für den gesamten Abschnitt zwischen Bahndamm und Vorgebirgstraße gefordert. Doch noch bevor das erste neue Verkehrsschild steht, zeichnet sich Streit über die Reichweite des Beschlusses ab.

Den gemeinsamen Antrag von Grünen und SPD sowie den Einzelmandatsträgerinnen Isis Faßbender (Linke) und Lucia Hinsen (Volt) begründen die Antragsteller unter anderem mit dem starken Fuß- und Radverkehr. Radfahrer seien teilweise ohne Schutzstreifen oder Nebenanlage auf der Fahrbahn unterwegs. Fußgänger querten den Gottesweg vielfach außerhalb gesicherter Überwege, um Geschäfte schneller zu erreichen, heißt es im Antrag.

Zahlreiche Grundschüler kreuzten den Gottesweg auf Höhe der Kirche St. Pius auf dem Weg zur Nikolausschule und zur Rosenzweigschule. Auch Schüler des Hildegard-von-Bingen-Gymnasiums, des Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasiums und des Schillergymnasiums nutzten den Gottesweg. Zudem befänden sich an der Straße eine Kita und ein Seniorenheim. Als weiteres Argument führen die Antragsteller den Lärmschutz an, analog zum Kletterberger Teil der Straße.

Antragsteller: Auch Schüler gefährdet

„Auf dem Gottesweg ist es aufgrund der Verkehrslage ohnehin in der Regel bei einer angemessenen Fahrweise nicht möglich, wesentlich schneller als mit 30 km/h zu fahren. Es gibt jedoch immer wieder einzelne, die dort wesentlich schneller unterwegs sind und so eine Gefährdung darstellen“, erklären die Antragsteller.

Die CDU hatte zunächst beantragt, die Entscheidung zu vertagen und eine Stellungnahme der KVB einzuholen. Über den Gottesweg führt die Buslinie 131 zwischen Sülz und Sürth. „Ich beobachte immer wieder, dass gerade in den Hauptverkehrszeiten der 131er-Bus, der ja ohnehin eine ziemlich lange Strecke vor sich hat, in Fahrtrichtung Sürth an der Einmündung des Gottesweges in den Höninger Weg hängen bleibt, eine oder manchmal sogar zwei Ampelphasen warten muss, weil die Kreuzung verstopft ist. Durch die Tempo-30-Regelung kommt es zu zusätzlichen Verzögerungen“, erklärte Christoph Schykowski (CDU). Der Antrag wurde mehrheitlich gegen die Stimmen von CDU, AfD und FDP/KSG abgelehnt.

„Im Rahmen des Verwaltungsablaufs wird die KVB unseres Wissens ohnehin noch gehört“, erklärt Oliver Ismail, Bündnis 90/Grüne. Eine innerstädtische Tempo-30-Anordnung habe immer Auswirkungen auf den fließenden Verkehr. „Sie führt aber in der Regel nicht dazu, dass der Verkehr langsamer fließt, sondern insgesamt flüssiger vonstattengeht“, so Ismail.

Anschließend stimmten die Lokalpolitiker über die Tempo-30-Forderung ab. Dafür votierten Grüne, SPD sowie Faßbender und Hinsen, dagegen CDU, AfD und FDP/KSG.

FDP/KSG will Beschluss prüfen lassen

Die FDP/KSG kündigt nun Widerstand an. Torsten Ilg (KSG) hält die Begründung im Antrag für zu pauschal und nicht ausreichend. Schulen, Kita, Seniorenheim sowie Fuß- und Radverkehr seien für sich genommen noch kein Beleg dafür, dass auf dem gesamten Abschnitt Tempo 30 erforderlich sei, meint er. „Der Beschluss ist möglicherweise unzulässig, weil er in diesem Ausmaß unbegründet ist. Die Rechtsgrundlage nach § 45 StVO rechtfertigt nicht die komplette Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem gesamten Abschnitt zwischen Bahndamm und Vorgebirgstraße“, so Ilg.

Zunächst müssten Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden, sagt er. Bislang sei die Straße nicht als „Raser-Strecke“ aufgefallen. Sein Fraktionskollege Karl Wolters (FDP) spricht sich grundsätzlich für die Entschärfung konkreter Gefahrenstellen aus, warnt aber vor einem Tempo-30-Schild für den kompletten Abschnitt. Die Fraktion will prüfen lassen, auf welcher straßenverkehrsrechtlichen Grundlage eine solche Anordnung möglich wäre und ob der Mobilitätsausschuss für die Entscheidung zuständig ist.