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Schallschutz für Mülheimer

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Mülheim – In einigen Bereichen der Stadtteile Mülheim und Buchheim haben von Fluglärm Betroffene Anspruch auf passiven Schallschutz für Schlafräume. Sie liegen in der sogenannten Nachtschutzzone des Flughafens Köln/Bonn, die auf der Grundlage des Fluglärmschutzgesetzes ausgewiesen ist. Das geht aus der Beantwortung einer Anfrage der Grünen in der Bezirksvertretung Mülheim hervor. Diese hatten gefragt, welche Erhebungen und Messungen für den Stadtbezirk beziehungsweise einzelne Stadtteile hinsichtlich von Fluglärm vorliegen, zu welchen Konsequenzen und Maßnahmen festgestellter Fluglärm führt und wie diesem vor allem nachts entgegengewirkt werden könne. „Im Stadtbezirk Mülheim befinden sich keine Messstellen des Flughafens“, gab das Amt für Stadtentwicklung Auskunft. Die am nächsten gelegene Messstelle befinde sich auf dem Gebiet der Kliniken Merheim.

Die Behörden gehen jedoch davon aus, dass die dort gemessenen Werte auf die Situation im Stadtbezirk Mülheim übertragbar seien. Daher sei ein schmaler Streifen nordöstlich der Frankfurter Straße etwa von Höhe der Eulerstraße in Richtung Südosten Bestandteil dieser Nachtschutzzone. Das Amt informierte auch darüber, dass nicht eventuell vorliegende eigene Messwerte ausschlaggebend für eine Erstattung von Lärmschutzmaßnahmen sind, sondern dass diese von einem äquivalenten Dauerlärmpegel, der auf Grundlage des Fluglärmschutzgesetzes festgelegt wird, abhänge. Die Bezirksregierung Köln nehme Anträge entgegen. www.bezreg-koeln.nrw.de

Amt für Stadtentwicklung