Schießerei in Nippeser KneipeDrei Männer stehen wegen tödlichen Schüssen vor Gericht

Die Angeklagten mit ihren Anwälten
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Köln – Die Tat glich einer Hinrichtung. Die maskierten Täter schlugen einem Überfallkommando gleich am Tatort auf und verübten einen Vergeltungsschlag. Ein Toter und zwei Schwerverletzte lautete die Bilanz einer Schießerei im Lokal „No Name“ in Nippes, einer Shisha-Bar, die im Februar 2016 als Hells-Angels-Treffpunkt galt.
Todesschütze Erkan A. (32) und mehrere Mittäter, darunter die Brüder Aykut und Ibrahim K., gelang die Flucht in die Türkei. Dort wurde Ibrahim K. inzwischen wegen einer Schießerei mit vier Toten in Izmir zu 43 Jahren Haft verurteilt. Sein Bruder kehrte nach Deutschland zurück, stellte sich freiwillig den Behörden.
Killerkommando als Bestrafungsaktion
Seit Dienstag sitzt er mit Yasin S. (30) und einem dritten Mittäter wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes auf der Anklagebank. Yasin S. saß erst vor kurzem vor dem Schöffengericht als angeblicher Heizungsableser, der Senioren betrogen hatte. Dieses Verfahren wird im November weiter verhandelt.
Das Killerkommando soll eine Bestrafungsaktion gewesen sein, so die Anklage. Im Lokal eines der Angeklagten auf der Bonner Straße waren wiederholt Geldautomaten aufgebrochen worden, insgesamt fehlten daraus mehrere Tausend Euro. Ein Insidertipp soll die Bestohlenen auf die Spur der möglichen Täter geführt haben, so die Ermittler.
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Die Nippeser Kneipe war ursprünglich geschlossen, weil Renovierungsarbeiten anstanden. Als die Täter Stunden nach Mitternacht an die Tür klopften und ihnen geöffnet wurde, eröffneten sie sofort das Feuer. Das spätere Mordopfer saß auf einem Barhocker und fiel tödlich getroffen zu Boden. Auch die beiden anderen Opfer erlitten Schussverletzungen.
Zum Prozessauftakt mussten sich sämtliche Beteiligte in Geduld üben. Mehrere Befangenheitsanträge der Verteidigung wurden stundenlang verlesen. Sie alle hatten den gleichen Inhalt, nämlich den Vorsitzenden Richter Jörg-Michael Bern abzulehnen. Der Jurist hatte bereits vor Monaten vergeblich wegen Überlastung beantragt, das Verfahren an eine andere Kammer abgeben zu dürfen.
Protest gegen Richter
In seinen schriftlichen Äußerungen hatte er in dem anstehenden Prozess die Opfer als „Kriminelle“ und die mutmaßlichen Täter als „dem Hells-Angels-Milieu zugehörig“ bezeichnet, an anderer Stelle von einem zu „erwartenden Störfeuer der Anwälte“ gesprochen. Für die Verteidigung Anlass zum Protest: „Ein faires, rechtsstaatliches Verfahren ist nicht mehr gewährleistet“, heißt es in den Anträgen. Der Vorsitzende Richter habe sich in der Schuldfrage bereits „zuungunsten unserer Mandanten festgelegt“.