Schutzgeld-Prozess in KölnAnwalt spricht von Ablöse für Lokal am Ring

Mustafa A. zwischen seinen Verteidigern Burkhard Zimmer (l.) und Udo Klemt.
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Köln – „Luftgeld“ ist im Türkischen der Ausdruck für die Abstandssumme, die jemand an den Betreiber einer Gaststätte zahlt, um dessen Nachfolger zu werden. „Luftgeld“ deshalb, weil eigentlich für nichts gezahlt wird. War es eine solche Ablöse, die der heutige Inhaber eines Lokals am Hohenstaufenring jahrelang – in Raten von meist 3.500 Euro – an den früheren Betreiber Mustafa A. zahlte? Dann wäre dieser vom Vorwurf der Schutzgelderpressung entlastet, für den er sich seit Mittwoch vor dem Kölner Landgericht verantworten muss.
Zeuge stützt „Luftgeld“-Version
Am Freitag sagte in dem Prozess ein Zeuge aus, der die „Luftgeld“-Version der Geschichte stützte. Es ist der Rechtsanwalt, an den sich Mustafa A. wandte, als der jetzige Restaurantbetreiber im Mai dieses Jahres die Zahlungen einstellte. Der Jurist sagte, in türkischen und überhaupt in südländischen Kreisen seien solche Ablösevereinbarungen geläufig. Und sie würden mit einer „Handschlagmentalität“ vereinbart, also ohne schriftliche Fixierung.
Bei der Übernahme des Lokals zahle man – unter der Hand – zum Beispiel für die Lage und die „Reputation“ des Gastronomiebetriebs. Nach seinem Eindruck könne es im Fall des Lokals am Ring so gewesen sein. Der Prozess wird kommende Woche Freitag fortgesetzt. (cs)