Messerattacke im Pizza Hut KölnProzess um Bluttat im Kölner Hauptbahnhof beginnt

Im Kölner Hauptbahnhof wurde ein „Pizza Hut“-Verkäufer von einem Kunden erstochen – offenbar im Streit um eine Käsefüllung.
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Köln – Rund acht Monate nach der tödlichen Messerattacke auf einen Pizza-Hut-Mitarbeiter im Kölner Hauptbahnhof muss sich der Täter nun vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat Mario F. wegen Mordes aus niederen Beweggründen angeklagt. Ihm droht eine lebenslange Haftstrafe.
Für die Justiz ist der Mann kein Unbekannter. Wegen mehrfacher Gewaltdelikte ist er vorbestraft und saß deswegen auch schon mehr als einmal eine Haftstrafe ab.
Der Fall
Im November vergangenen Jahres - Mario F. wollte frisch verliebt mit dem Zug zu seiner neuen Freundin nach Celle fahren - kam es im Bahnhofsrestaurant der Kette Pizza Hut im Kölner Hauptbahnhof zum Streit. F.s Pizza Peperoni war zu seiner Verärgerung am Rand mit viel zu viel Käse belegt. Er beschwerte sich lautstark und ließ sich nicht beruhigen, sodass Restaurant-Mitarbeiter Marco H. ihn des Lokals verwies.
Weil der Angesprochene nicht reagierte, hatte H. das Handgepäck des 27-Jährigen mit Schwung vor die Tür befördert. Die verbale Auseinandersetzung gipfelte in einem Handgemenge, bei der Mario F. plötzlich das Taschenmesser zückte und zustach – mitten ins Herz seines Gegenübers. Marco H. ist noch am Tatort an den Folgen der Verletzungen verblutet.
Uneingeschränkte Schuldfähigkeit
Ein vorläufiges psychiatrisches Gutachten geht vor Prozessbeginn von uneingeschränkter Schuldfähigkeit aus. Zwar hatte Mario F. zum Tatzeitpunkt Alkohol getrunken. Fakt ist jedoch, dass er offensichtlich Alkohol gewohnt ist und sein Verhalten nach der Tat keinesfalls beeinträchtigt schien. So hatte er unmittelbar nach der Tat noch vom Bahnhof aus gleich zweimal die Polizei alarmiert und von einer „Notsituation“ gesprochen. Am Telefon hatte er sich durchaus klar und präzise geäußert, er wusste wo er sich befand und was geschehen war.
Nach Einschätzung der Ermittler eindeutige Hinweise für ein vollständige strafrechtliche Verantwortlichkeit. Im Laufe des Ermittlungsverfahrens haben Mario F. jedoch „Erinnerungslücken“ eingeholt, er will sich angeblich an den Hergang des Geschehens alkoholbedingt nicht mehr erinnern können.