„Stier von Wanne-Eickel“Prozess gegen Kölns ältesten Intensivtäter

Der Haupteingang zum Justizzentrum Köln mit Amtsgericht und Landgericht an der Luxemburger Strasse. (Symbolbild)
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Köln – Wie lange er sich das noch antun wolle, fragte Richter Frank Altpeter den 69-jährigen Angeklagten am Mittwoch im Rahmen einer Hauptverhandlung im Kölner Amtsgericht. „Wie viele gute Jahre haben Sie noch, vielleicht zehn?“, so der Richter. „Weiß ich nicht“, antwortete der Mann, der früher als „Stier von Wanne-Eickel“ bezeichnet wurde und über den die Legende kursiert, er sei bei einem Prozess im Justizgebäude Köln mal durch eine Fensterscheibe gesprungen.
Viele Jahre seines Lebens saß der Mann bereits im Gefängnis, zuletzt kassierte er im Februar 2018 vorm Landgericht eine Haftstrafe von drei Jahren wegen Körperverletzung, Nachstellung und Beleidigung. Derzeit wohnhaft in der Justizvollzugsanstalt Rheinbach, meinte der 69-Jährige. Das Ende seiner Strafhaft ist auf den Juli des Jahres 2021 datiert. „Sie lassen es einfach nicht“, sagte der Richter zu den neuen Vorwürfen, die im Vergleich zu früheren Delikten eher harmlos seien.
Richter Altpeter hatte eine Einstellung der Verfahren im Hinblick auf das vorangegangene Hafturteil angeregt – die Staatsanwaltschaft lehnte ab. „Das kann ich verstehen“, sagte Altpeter, zu oft hätten sich die Behörde und der Beschuldigte in die Haare bekommen. Die Anklage wirft ihm, der als Berufsbezeichnung Privatdetektiv angibt, aktuell Betrug, illegalen Waffenbesitz, Beleidigung und Sachbeschädigung vor.
Angeklagter: „Alles Blödsinn“
Der Angeklagte soll einem älteren Herrn eine goldene Armbanduhr abgeluchst haben, indem er vorgab, sie kaufen zu wollen. „Er wollte die Uhr schätzen lassen und spätestens nach 14 Tagen zurückgeben“, heißt es in der Anklage. Stattdessen habe der 69-Jährige das Schmuckstück am nächsten Tag für 1300 Euro ins Pfandhaus gebracht. Auch habe der Angeklagte eine Pistole des Mannes behalten; dabei sei ihm der Besitz von Waffen untersagt. Weiter soll er Reifen zerstochen und einen Polizisten am Telefon beleidigt haben. „Alles Blödsinn“, sagte der Senior und sprach von falschen Anschuldigungen und Versehen.
Angeklagter verteidigte sich selbst
Er, der schwer herzkrank sei, wolle einen Freispruch und das Verfahren, das ihn vom offenen Vollzug abhalte, endlich beendet wissen, „das hier ist sehr anstrengend für mich“. Den Wunsch nach einem schnellen Verfahrensende konnte ihm der Richter nicht erfüllen. Um diversen Beweisanträgen des Angeklagten, der sich trotz eines ihm beigeordneten Rechtsanwalts lieber selbst verteidigte, nachzugehen und weitere Zeugen zu laden, wurde der Prozess auf unbestimmte Zeit vertagt.