Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

Tödlicher Drogendeal am GereonshofAuf Totschlag, nicht auf Mord plädiert

2 min

Der Mordfall vom Gereonshof: Ein 19-jähriger Schüler wurde durch einen einzigen Messerstich in Herz und Lunge getötet.

Köln – Es sei kein Mord, sondern Totschlag: beim Drogendeal am Gereonshof im Dezember 2013 habe Mohamad G. (18) den Drogendealer Yasheen N. (19) mit einem einzigen Stich ins Herz getötet „ohne Mörder zu sein“, sagte die Staatsanwältin am Mittwoch in ihrem Plädoyer, in dem sie für den Schüler nach Jugendstrafrecht wegen Totschlags und versuchten schweren Raubes eine Haftstrafe von sechseinhalb Jahren forderte.

Im Prozess sei der Nachweis für den ursprünglich angeklagten Mordvorwurf und die damit verbundenen Mordmerkmale wie Habgier und Heimtücke nicht gelungen, betonte die Anklägerin. Der Schüler habe das Messer eingesetzt „nicht etwa um den Raub zu vollenden, sondern weil er die Situation nicht mehr unter Kontrolle hatte“. Gemeinsam mit seinem älteren Cousin Ahmed T. (21) hatte sich der Schüler mit dem Gymnasiasten am Gereonshof zu einem Drogendeal verabredet, der dann aber eskalierte. In einem Handgemenge setzte Yasheen N. Pfefferspray ein – der Beginn des tödlich endenden Streits. „Es war keine Notwehrsituation, der Angeklagte hat die gewalttätige Auseinandersetzung ein Stück weit gewollt“, unterstrich die Anklägerin.

„Er hätte nicht überlebt“

Für den Cousin Ahmed T., der bereits vor vier Wochen aus der Untersuchungshaft entlassen worden war, forderte sie wegen Beihilfe zum versuchten Raub und zur gefährlichen Körperverletzung eine zweijährige Bewährungsstrafe. Er war ursprünglich wegen Totschlags durch Unterlassen angeklagt. Doch Yasheen N. habe durch den Stich ins Herz derart schwere Verletzungen erlitten, „dass er sie nicht überlebt hätte, selbst wenn die Tat neben der Notaufnahme geschehen wäre“, führte die Anklägerin weiter aus. Auch habe der Prozess ergeben, dass T. zunächst nur eine Nebenrolle gespielt habe. Er wusste nichts von dem Messerstich, wollte dem Jüngeren nur helfen, als dieser mit dem Pfefferspray konfrontiert wurde.

„Die Gewalt, die über die Familie durch die Tat hereingebrochen ist, sei kaum auszuhalten“, sagte die Nebenklägerin, die die Mutter des Opfers vertritt. Gegenüber den Angehörigen sei es ihr „nicht möglich, eine Reduzierung von Schuld und Verantwortung auf Seiten der Angeklagten nachvollziehbar zu machen“. Aus Sicht der Mutter sei das Opfer als derjenige dargestellt worden, „der selbst schuld ist an seinem Tod“. Für die Nebenklage sei nicht erkennbar gewesen, dass die Angeklagten die Verantwortung für das Geschehen übernommen hätten. Das Urteil soll am Freitag verkündet werden.