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Tödlicher Streit um eine Pizza in KölnZwölf Jahre Haft für „Pizza-Hut“-Messerstecher

Lesezeit 3 Minuten

Im Kölner Hauptbahnhof wurde ein „Pizza Hut“-Verkäufer von einem Kunden erstochen – offenbar im Streit um eine Käsefüllung.

Köln – Mario F. (27) muss für zwölf Jahre hinter Gitter. Der Mann, der im November 2014 in einer Pizzeria im Hauptbahnof einen Angestellten erstach, weil ihm angeblich die falsche Pizza geliefert wurde, habe mit dem Stich mitten ins Herz des Opfers dessen Tod „billigend in Kauf genommen“ und sich deshalb des Totschlags schuldig gemacht, hieß es am Freitag im Urteil.

Gleichzeitig ordnete das Landgericht die Unterbringung des Angeklagten in eine Entziehungsanstalt an, in die er allerdings erst nach Ablauf von viereinhalb Jahren Gefängnis eingewiesen werden darf.

Mario F., mehrfach wegen Gewaltdelikte vorbestraft, war am Tattag von seiner Heimat in Trier mit dem Zug nach Hannover aufgebrochen, „um ein neues Leben zu beginnen“, wie es im Urteil hieß. F. wollte in Hannover mit seiner neuen Freundin zusammenziehen und sich dort einen Job suchen.

In Köln machte er zwangsläufig Zwischenstation, weil sein Zug Verspätung hatte und sein Anschlußzug bereits abgefahren war. Er nutzte den Aufenthalt für den folgenschweren Besuch in der Pizzeria.

Streit um Käse im Pizzarand

Mit 2,46 Alkohol im Blut hatte er sich über den nicht bestellten Käserand der Pizza lautstark und aggressiv beschwert, die Pizza aber so gut wie aufgegessen. Als das spätere Opfer ihm daraufhin Hausverbot erteilte und die Reisetasche mit Schwung vor die Tür beförderte, hatte F. rot gesehen und das Messer gezückt, zugestochen. F. sei dem Pizzeria-Angestellten "krakeelend, beleidigend und herabwürdigend" entgegen getreten, würdigte die Kammer das Geschehen.

Der Stich mitten ins Herz ging elf Zentimeter tief, das Opfer war unmittelbar an den Folgen am Tatort verstorben. F. hatte sich nicht weiter um sein Opfer gekümmert, das Lokal ruhigen Schrittes verlassen und vor der Tür Polizei und Notarzt alarmiert.

Voll schuldfähig

Am Telefon sprach er von einer Notwehrsituation, eine Behauptung, die er auch im Prozess bis zuletzt aufrecht erhielt. „Sie allein sind verantwortlich für die Tat“, sagte die Vorsitzende Richterin im Urteil und verneinte nachdrücklich die Notwehrsituation, für die es „nicht den geringsten Anlass gab“.

Obwohl F. zum Tatzeitpunkt erheblich alkoholisiert war, sei er voll schuldfähig, weil er in seiner Handlungsfähigkeit in keiner Weise beeinträchtigt gewesen sei, hieß es weiter Auch die vom Angeklagten zum Kerngeschehen behaupteten „Erinnerungslücken“ nahm das Gericht ihm nicht ab.

Sich darauf zu berufen, sei zwar „menschlich verständlich“ - so die Richterin - aber: „Sie müssen sich von diesem Entschuldigungs-Schema befreien“, gab sie dem Angeklagten mit auf den Weg.

Nicht Mord, sondern Totschlag

Dass die Staatsanwaltschaft angesichts des nichtigen Anlasses einer fehlerhaften Pizza von einem „niedrigen Beweggrund“ und damit von einem Mordmerkmal ausging, nannte die Richterin „durchaus nachvollziehbar“.

Allerdings habe die Beweisaufnahme gezeigt, dass die Beschwerde über die Pizza letztlich beim Kerngeschehen keine Rolle mehr gespielt habe und das Hausverbot, die verbale Auseinandersetzung und die von Angeklagten empfundene unangemessene Behandlung ausschlaggebend für sein Handeln gewesen sei. Damit sei aber der niedrige Beweggrund weggefallen und deshalb  könne nicht mehr von Mord, sondern nur von Totschlag die Rede sein.