Köln – Der Strafbefehl über neun Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung gegen den langjährigen kulturpolitischen Sprecher der FDP-Ratsfraktion, Ulrich Wackerhagen (79), ist rechtskräftig. Das teilte ein Sprecher des Kölner Amtsgerichtes mit. Für den möglichen Einspruch hatte Wackerhagen zwei Wochen Zeit. Damit ist er vorbestraft.
Das Gericht hatte den Strafbefehl wegen Untreue in 122 Fällen erlassen, weil Wackerhagen in seiner früheren Funktion als Vorsitzender des Trägervereins des Kölner „Theater der Keller“ Geld einer Spenderin für private Zwecke veruntreut hatte. Das kam vorigen November heraus, es war die Rede von rund 85.000 Euro, tatsächlich ging es am Ende um rund 135.000 Euro.
Wackerhagen zahlte veruntreutes Geld zurück

Ulrich Wackerhagen
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Laut Amtsgericht hat Wackerhagens Anwalt einen Nachweis vorgelegt, dass Wackerhagen das Geld mittlerweile komplett zurückgezahlt hat. Neben der Bewährungsstrafe muss er die Kosten des Verfahrens tragen. Auf Anfrage wollte sich sein Anwalt nicht äußern, Wackerhagen selbst ließ Anfragen unbeantwortet.
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Vergangenes Jahr hatte er gesagt: „Ich habe richtig Mist gebaut. Das ist etwas, das mich mein ganzes restliches Leben begleiten wird, dass ich diesen Riesenfehler gemacht habe.“
Wackerhagen, von Beruf Rechtsanwalt, saß lange im Kulturausschuss des Rates. Vorigen November verließ er das Gremium, „um Schaden von meiner Partei abzuwenden". (mhe)

