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VerfolgungsfahrtMutmaßlich unter Lachgas-Einfluss: 24-Jähriger nach Flucht vor Polizei gestellt

Lesezeit 2 Minuten
Blaulicht auf einem Einsatzfahrzeug der Polizei am Unfallort.

Die Polizei konnte den Audi-Fahrer nach einer Verfolgungsfahrt in einer Sackgasse stellen. (Symbolbild)

Der 24-Jährige soll zuvor in Köln eine Lastenrad-Fahrerin angefahren haben und geflohen sein. Im Auto fanden die Beamten Lachgas-Flaschen.

Autobahnpolizisten haben am Donnerstagmittag (26. Juni) einen 24-jährigen Audi-Fahrer in Sankt Augustin nach einer Verfolgungsfahrt durch ein Wohngebiet gestellt. Er steht im Verdacht, unter dem Einfluss von Lachgas gefahren zu sein, den Straßenverkehr gefährdet und zuvor eine Unfallflucht in Köln begangen zu haben, bei der eine Lastenrad-Fahrerin leicht verletzt wurde.

Die Polizisten beschlagnahmten seinen Führerschein sowie sein Fahrzeug und ließen eine Blutprobe entnehmen. Die Ermittlungen dauern an.

Schlangenlinien auf der Autobahn

Zeugen und Zeuginnen hatten gegen 11.15 Uhr einen Audi gemeldet, der auf der Bundesautobahn 59 in Höhe Troisdorf in Fahrtrichtung Königswinter in Schlangenlinien fuhr. Als eine Streife den Wagen wenig später auf der BAB 560 sichtete und den Fahrer kontrollieren wollte, ignorierte er die Anhaltezeichen.

Es folgte eine Verfolgungsfahrt durch ein Wohngebiet, bei der der 24-Jährige einen Fußgänger auf einem Zebrastreifen gefährdete, rücksichtslos an einer Kindergartengruppe vorbeifuhr, Verkehrsregeln missachtete und rote Ampeln ignorierte.

Lachgas-Flaschen im Auto gefunden

Die Verfolgung endete in einer Sackgasse. Im Auto fanden die Beamten zwei Flaschen mit Lachgas, eine davon angeschlossen an ein Mundstück.

Der Audi wies mehrere frische Unfallschäden auf. Ersten Ermittlungen zufolge soll der 24-Jährige am selben Morgen in Köln Neustadt-Süd auf der Aachener Straße ein Rotlicht missachtet und eine 44 Jahre alte Lastenrad-Fahrerin angefahren haben und weitergefahren sein. (red)

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.