Neue Kölner StadtordnungSlacklines und Einweggrills verboten

Slack-Lining ist laut Ansicht der Stadt "baumschädigend". In den städtischen Grünanlagen darf das Seil deshalb nicht mehr an Bäumen befestigt werden.
Copyright: Copyright by FRANZ SCHWARZ Lizenz
Köln – Paragraf neun schafft klare Verhältnisse: Wer in einem öffentlichen Park Würstchen brutzeln will, muss „geeignetes Grillgerät“ verwenden und einen „ausreichenden Abstand zum Boden“ einhalten. Ein Einweggrill erfüllt die Anforderungen jedenfalls nicht mehr, der Einsatz wird deshalb verboten. „Jegliche Beschädigungen wie ein Ausbreiten des Feuers, Verbrennen oder Versengen des Untergrunds sind zu verhindern“, heißt es in dem neuen Stadtgesetz, das der Rat im April 2014 beschließen soll.
Die Stadt hat im Sommer 161 Knöllchen an Leute verteilt, die gegen ein Grillverbot verstoßen haben. Sie mussten zwischen 35 und 300 Euro bezahlen.
Im Jahr 2012 wurden 4305 Schrottfahrräder mit Hinweisschildern beklebt, 2270 Räder wurden verschrottet.
Beim Wildpinkeln wurden 2148 Männer und Frauen erwischt. Sie mussten bis zu 100 Euro bezahlen. Die Stadt verteilte 7524 Müllknöllchen – etwa für Kaugummi ausspucken oder Kippen wegschnipsen. (hsr)
Kölner Stadtordnung – so lautet die amtliche Bezeichnung des Regelwerks. Es handelt sich im Kern um eine Zusammenfassung fünf unterschiedlicher städtischer Satzungen: der Straßenordnung, der Grünflächenordnung, der Spielplatzsatzung, der Taubenfütterungsverordnung sowie der Verordnung über das Verbot der Fütterung von Wasservögeln und Fischen an öffentlichen Wasserflächen. Die geplante Stadtordnung soll der Vereinfachung dienen: Aus 53 Paragrafen werden 35, aus 26 Seiten werden 15.
Bei der Überarbeitung sei der Umweltschutz besonders berücksichtigt worden, teilt die Verwaltung mit. Unabhängig davon müssen sich vor allem Hundebesitzer, Seilakrobaten und Fans des rechtsrheinischen Fußballs auf Änderungen einstellen.
Die Ausnahmeregelung entfällt, dass Hundekot von dicht mit Bäumen oder Sträuchern bewachsenen Flächen nicht entfernt werden muss. An allen anderen Örtlichkeiten müssen die Hinterlassenschaften ohnehin von den Hundebesitzern beseitigt werden.
Das Verbot des Mitführens von Alkohol, Glasflaschen und Gläsern im Umfeld der Stadien wird erweitert. Ebenso wie für Spiele im Rhein-Energie-Stadion und im Südstadion soll es für den Sportpark Höhenberg gelten – aufgrund der Erfolge des Vereins Viktoria Köln in der Vierten Liga.
Slacklines nur noch an ausgewiesenen Stellen
Spiele wie Fußball, Boule und Frisbee bleiben in den Grünanlagen erlaubt, ebenso das Drachensteigen. Verboten werden dagegen „Slacklining und vergleichbare baumschädigende Sportarten“; das Balancieren auf einem zwischen zwei Bäume gespannten Seil ist dann nur noch an eigens dafür ausgewiesenen Stellen zulässig. „Schleuder-, Wurf und Schießgeräte, Modellfahrzeuge, -Boote und -Flugzeuge sind in den Parkflächen schon lange untersagt.
Ansonsten gebe es „keine zusätzlichen oder verschärften Verbote“, schreibt die Verwaltung in ihrer Beschlussvorlage für die Ratspolitiker. Das wundert nicht, da die bestehenden Vorschriften fast schon allumfassend sind. So untersagt die Kommune nicht nur das Autowaschen am Straßenrand, sondern auch das Reparieren. „Dies gilt auch für private Flächen, wenn Öl, Altöl, Kraftstoffe oder andere wassergefährdende Stoffe in das öffentliche Kanalnetz oder in das Grundwasser gelangen können“, heißt es in der Straßenordnung.
Straßenmusiker dürfen jeweils nur in den ersten 30 Minuten einer vollen Stunde spielen. Danach müssen sie eine halbe Stunde pausieren und ihren Auftrittsort um mindestens 200 Meter verlegen. „Zelten oder Nächtigen“ ist in Grünanlagen nicht gestattet. Wer Tauben füttert, Fische, Schwäne oder Enten, riskiert ein Verwarngeld. Feuermachen ist verboten; Osterfeuer und das Verbrennen von Nubbeln kann die Verwaltung auf Antrag jedoch zulassen. Im Grundsatz gilt: Verboten ist jedes Verhalten, dass andere Menschen gefährdet oder belästigt; ob durch Lärm, Wegwerfen von Müll oder aggressives Betteln.