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Kontrollen in AachenBundespolizei nimmt an einem Vormittag vier gesuchte Männer fest

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Streifenwagen der Polizei stehen auf einer Bundesstraße.

Die Bundespolizei hat am Aachener Hauptbahnhof mehrere per Haftbefehl gesuchte Männer festgenommen (Symbolbild).

Fahndungserfolg für die Bundespolizei in Aachen: An nur einem Vormittag haben die Beamten und Beamtinnen vier Männer festgenommen, die gesucht wurden.

Am Vormittag des 19. August hat die Bundespolizei in Aachen gleich vier Männer festgenommen, die von den Behörden gesucht wurden. Die Festnahmen erfolgten im und am Aachener Hauptbahnhof sowie auf der Autobahn.

Ein 24-jähriger Algerier wurde im Hauptbahnhof kontrolliert. Er hätte sich bei der Ausländerbehörde melden müssen, was er aber nicht tat. Ein Abgleich seiner Fingerabdrücke ergab, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf per Untersuchungshaftbefehl wegen besonders schweren Diebstahls nach ihm fahndete. Er wurde festgenommen.

Kurz darauf wurde ein 20-jähriger Marokkaner ohne Ticket im Zug angetroffen. Da er keine Ausweispapiere bei sich trug, wurde er auf der Dienststelle durchsucht. Dabei fanden die Beamten und Beamtinnen zwei Tütchen mit Cannabis. Gegen ihn lagen mehrere Fahndungsnotizen vor: von der Staatsanwaltschaft Köln wegen Drogenbesitzes, von der Ausländerbehörde Köln wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz und von der Schweiz wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.

Auch ein 50-jähriger Marokkaner wurde am Haupteingang des Bahnhofs kontrolliert. Seine Fingerabdrücke offenbarten mehrere Haftbefehle: vom Amtsgericht Koblenz wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, vom Amtsgericht Remscheid wegen verbotener Autorennen und vom Amtsgericht Linz am Rhein wegen Erschleichen von Leistungen. Zusätzlich suchten ihn die Niederlande. Er wurde festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Auf der Autobahn A4 kontrollierten die Einsatzkräfte einen 36-jährigen Ukrainer. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Passau vor. Er konnte die Haft von 11 Tagen durch Zahlung einer Geldstrafe von 350 Euro abwenden und seine Reise fortsetzen. (red)