Nach einem Polizeieinsatz muss der 30-jährige Pedro C. reanimiert werden. Der Anwalt machte den Polizisten schwere Vorwürfe.
Nach Vorwurf der PolizeigewaltKölner Staatsanwaltschaft widerspricht Kritik an Einsatz in Deutz

Nach einem Polizeieinsatz in Köln-Deutz, bei dem ein 30-Jähriger Anfang April das Bewusstsein verlor und reanimiert werden musste, erhebt der Anwalt des Mannes schwere Vorwürfe gegen die Polizei.
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Nach den schweren Vorwürfen eines Anwalts gegen die Polizei im Zusammenhang mit einem Einsatz in Deutz hat sich nun die Staatsanwaltschaft geäußert. „Nach Auswertung aller bislang vorliegenden Beweise (…) liegen konkrete Anhaltspunkte für eine übermäßige, rechtswidrige Polizeigewalt nicht vor“, sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer dieser Redaktion. Eingesetzte Polizisten und Rettungskräfte seien angehört worden, zudem seien Bodycam-Aufzeichnungen ausgewertet worden.
Der Fall hatte in der vergangenen Woche neue Aufmerksamkeit erhalten, nachdem der Anwalt Simon Barrera Gonzalez in einem auf Instagram veröffentlichten Video von einem Fall „schwerster Polizeigewalt“ gesprochen und „rechtsstaatliche, objektive Ermittlungen“ gegen die eingesetzten Beamten gefordert hatte. Er bezeichnete die damalige Pressemitteilung der Kölner Polizei als „Riesenskandal“; die Schilderung, der Mann sei plötzlich ohnmächtig geworden, sei „nach der Darstellung der Ärzte absolut nicht realistisch“.
Pedro C. sollte in eine Klinik eingewiesen werden
Die Polizei Köln hatte den Einsatz bereits am 9. April öffentlich gemacht. Demnach hatte die Feuerwehr die Polizei am Vorabend um Amtshilfe gebeten, weil ein 30-Jähriger nach dem Psychisch-Kranken-Gesetz in eine Klinik eingewiesen werden sollte. Der Mann habe in seiner Wohnung Widerstand geleistet, eine 24-jährige Polizistin gebissen und schließlich das Bewusstsein verloren. Rettungskräfte reanimierten ihn und brachten ihn in ein Krankenhaus. Die Ermittlungen wurden aus Neutralitätsgründen an das Polizeipräsidium Bonn übertragen.

Ulrich Bremer, Oberstaatsanwalt in Köln, spricht auf einer Pressekonferenz. (Archivbild)
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Barrera Gonzalez kritisiert unter anderem, dass Freunde und Angehörige aus der Wohnung geschickt worden seien. Zudem behauptet er, der 30-Jährige sei nach 90 Minuten mit den Polizisten in der Wohnung „fast unbekleidet, gefesselt und mit einer Spuckmaske vor dem Gesicht“ aus der Wohnung getragen worden und bereits „blau angelaufen“ gewesen, also mit erkennbaren Anzeichen von Sauerstoffmangel.
Bremer schildert den Einsatzablauf auf Grundlage der bisherigen Erkenntnisse anders. Demnach hätten am 8. April „besorgte Freunde“ des 30-Jährigen, der sich „offenbar in einem psychischen Ausnahmezustand“ befunden habe, den Rettungsdienst alarmiert.
Bei dem Einsatz sollen sechs Polizeikräfte verletzt worden sein
Nachdem eine Notärztin die gesetzliche Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet habe, habe der Mann – „auch gegenüber den anwesenden Freunden“ – fremdaggressiv reagiert und sich anschließend allein in seiner Wohnung eingeschlossen. Der 30-Jährige sei bereits 2025 wegen einer Psychose behandelt worden und habe in der Vergangenheit „offenbar häufiger Drogen“ konsumiert. Ein späteres Drogenscreening sei unter anderem positiv auf Amphetamin und Kokain ausgefallen, so Bremer weiter.
Da der Mann der ärztlichen Anordnung nicht habe folgen wollen, sei die Polizei hinzugezogen worden. Laut Bremer habe der 30-Jährige zunächst freiwillig die Tür seines Einzimmerappartements geöffnet, sich dann aber „mit Händen und Füßen“ dagegen gewehrt, ins Krankenhaus gebracht zu werden.
„Er schlug und trat in Richtung der zunächst eingetroffenen zwei Polizeibeamten, spuckte Blut und biss einer Beamtin in den Arm, die später im Krankenhaus auch auf übertragbare Erkrankungen untersucht werden musste“, sagte Bremer. Insgesamt seien dann sechs weitere Beamte hinzugekommen. Schließlich sei es gelungen, den Mann zu „bändigen“, zu fixieren und auf einem Rettungstuch aus dem Haus zu tragen.
Staatsanwaltschaft wehrt sich auch gegen Rassismus-Vorwurf
„Vor dem Haus, nun auf einer Trage liegend, wurde er unversehens reanimationspflichtig“, so Bremer. Daraufhin habe die Notärztin sofort Rettungsmaßnahmen eingeleitet.
Die Fixierung sei nach den bisherigen Feststellungen „mit Blick auf den geistigen Zustand des Mannes und die von ihm ausgehende Fremdgefährdung unvermeidlich“ gewesen. Infolge des Einsatzes seien sechs Polizeibeamte verletzt worden, so Bremer weiter.
Auch den vom Anwalt angedeuteten Zusammenhang mit rassistischen Strukturen im Umgang mit schwarzen Menschen weist die Staatsanwaltschaft zurück. Es sei „nicht ansatzweise nachvollziehbar“, worauf diese Deutung beruhe, teilte Bremer mit – zumal der Anwalt bislang weder Akteneinsicht noch Einsicht in Beweismittel genommen habe. Der 30-Jährige befindet sich nach früheren Angaben seines Anwalts in einem schlechten Zustand und ist nicht ansprechbar.
