Verwirrung um WarnleuchtenGeht beim Kölner Ordnungsamt bald das Licht aus?

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Einsatzfahrzeuge des Kölner Ordnungsamtes mit Warnleuchten auf dem Dach

Einsatzfahrzeuge des Kölner Ordnungsamtes mit Warnleuchten auf dem Dach.

Das Gesetz erlaubt keine gelben Warnlichter auf Einsatzfahrzeugen des Ordnungs- und Verkehrsdienstes – eigentlich.

Die Müllabfuhr hat sie, der ADAC auch, ebenso Fahrzeuge des Grünflächenamtes und Begleitautos von Schwertransporten: gelbe Warnleuchten auf dem Dach. In Köln sind dazu noch 115 von insgesamt 121 Einsatzfahrzeugen des Ordnungs- und Verkehrsdienstes mit Gelblicht ausgestattet. Nun sorgt ein Rundschreiben der Bezirksregierung für Verwirrung, das auch für die Stadt Köln zum Problem werden könnte.

Denn anders als zum Beispiel die Pannenhilfe oder die Straßenreinigung zählen Ordnungsämter laut Paragraph 52 Absatz 4 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) nicht zu jenen Institutionen, die gelbes Warnlicht auf ihren Einsatzwagen verwenden dürfen. Darauf haben die Bezirksregierungen Städte und Kommunen im Land noch einmal explizit hingewiesen. Ausnahmen sind zwar grundsätzlich möglich, müssen aber von der KfZ-Zulassungsstelle genehmigt werden.

Köln: Im äußersten Fall müssen alle Lichter abmontiert werden

Im äußersten Fall, so befürchtet nun der Deutsche Städtetag, aber auch die Stadt Köln, müssten die Warnleuchten von den Ordnungsamtsfahrzeugen abmontiert, die Autos umgerüstet und auch die reflektierenden Folien mit Aufschrift abgenommen werden. Geschätzte Kosten pro Fahrzeug laut einem Insider: um die 1000 Euro. Offiziell will die Stadtverwaltung diese Zahl nicht bestätigen.

In Köln nutzt das Ordnungsamt mit einer Ausnahmegenehmigung gelbe Warnleuchten seit vielen Jahren, und das – soweit bekannt – ohne Beschwerden oder Beanstandungen.  Zum Beispiel, um eigene Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, aber auch andere Verkehrsteilnehmer vor Gefahrenstellen zu warnen und zu schützen oder um sich bei Veranstaltungen im Schritttempo den Weg durch volle Straßen bahnen zu können. 

Stadt Köln will Warnleuchten auf dem Dach weiter verwenden

„Köln hat mit der Nutzung der gelben Warnleuchten sehr positive Erfahrungen gemacht, nicht zuletzt zum Schutz und zur Absicherung der eigenen Mitarbeitenden“, sagt eine Stadtsprecherin. „Wir würden eine weitere Nutzung sehr begrüßen.“ Im Gespräch mit dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ schimpft eine erfahrene Ordnungsdienst-Mitarbeiterin: „Jeder Kanalreiniger darf an der Straßenecke sein Gelblicht einschalten, wenn er einen Gully durchspült, und wir als Behörde der Gefahrenabwehr dürfen das nicht?“

Womöglich liegt genau da das Problem: in einer offenbar inflationären Benutzung des Warnlichts. Einem Sprecher der Bezirksregierung Köln  zufolge beantragen immer mehr Ordnungsbehörden, aber auch andere Behörden und Einrichtungen im Land bei den Zulassungsstellen Ausnahmen von der StVZO, um auch für ihre Fahrzeuge Gelblichter verwenden zu können. Tierrettungsstellen zum Beispiel, denen eine solche Genehmigung bislang verweigert wird. Aber auch bei Ordnungsämtern hat die Bezirksregierung offenbar Bedenken. Der Sprecher teilt auf Anfrage mit: „So konnte bei bisherigen Anträgen von Ordnungsbehörden nicht nachgewiesen werden, dass tatsächlich Aufgaben im Sinne des § 52 StVZO übernommen werden.“

Versöhnliche Töne aus dem NRW-Innenministerium

Kanalreiniger, Müllfahrzeuge oder die Pannenhilfe blockieren im täglichen Einsatz häufig die Fahrbahn, das ist gefährlich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Schon aus Gründen des Arbeitsschutzes und der Eigensicherung ist das Gelblicht daher bei den Genannten aus Sicht des Gesetzgebers grundsätzlich angebracht. 

Die Bezirksregierungen verweisen auf einen Erlass des NRW-Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr aus dem März 2021, der mit dem NRW-Innenministerium abgestimmt sei, teilt ein Sprecher des Verkehrsministeriums mit. „Das gelbe Blinklicht soll eine Warnung darstellen. Wird das Licht inflationär im Straßenverkehr verwendet, kann dies dazu führen, dass Verkehrsteilnehmer die Warnfunktion des Lichtes nicht mehr so stark beachten, wie eigentlich notwendig.“ 

Der Erlass, betont der Sprecher, sei allerdings nicht als Verbot des gelben Blinklichts zu verstehen, sondern solle den KfZ-Zulassungsstellen  die Entscheidung über die Genehmigung von Ausnahmen erleichtern. 

Auch die Stimmen aus dem Innenministerium klingen eher versöhnlich: Ordnungsdienste dürften demnach „in besonderen Fällen“ das Warnlicht verwenden, erklärt ein Sprecher und betont: „Die Städte und Gemeinden sind sich nach Auffassung des Ministeriums des Innern dieser Regeln bewusst und setzen das gelbe Warnlicht sehr dosiert im täglichen Dienst ein.“ Das klingt eher nicht nach einer Aufforderung zum sofortigen Abmontieren.

In Köln hat die Stadtverwaltung bislang auch noch nicht damit begonnen, Fahrzeuge zurückzubauen. Man stimme sich derzeit mit anderen Kommunen und Städten in NRW „zur Umsetzung des Erlasses“ ab, sagt eine Stadtsprecherin. Auch der Deutsche Städtetag steht mit den Ministerien im Austausch – Ende offen.

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