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Klage gegen den WDRJürgen Döschner verliert auch vor dem Landesarbeitsgericht

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Das Funkhaus des WDR am Wallrafplatz.

Das Funkhaus des WDR am Wallrafplatz. 

Der Reporter wirft seinem Arbeitgeber vor, ihn systematisch nicht beschäftigt zu haben.

Der Journalist und Klimaexperte Jürgen Döschner hat auch vor dem Landesarbeitsgericht gegen den WDR verloren. Döschner hatte bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand im vergangenen Frühjahr für den WDR gearbeitet. Im Oktober 2022 hatte er Klage gegen seinen Arbeitgeber eingereicht.

Döschner hatte dem WDR vorgeworfen, ihn im Zeitraum von September 2019 bis Dezember 2022 systematisch nicht beschäftigt zu haben. Trotz eines Jahresgehalts von rund 100.000 Euro arbeite er nur noch höchstens fünf Stunden im Monat. Der langjährige Reporter und Klimaexperte verklagte den öffentlich-rechtlichen Sender daraufhin auf 75 000 Euro Schadensersatz wegen einer „schwerwiegenden Verletzung des Persönlichkeitsrechts“.

Das Arbeitsgericht Köln sah jedoch im April 2023 keine ausreichenden Belege für eine entschädigungspflichtige Persönlichkeitsrechtsverletzung. Dieser Einschätzung ist nun das Landesarbeitsgericht gefolgt (5 Sa 319/23). „Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12.04.2023 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger“, teilte das Gericht mit. Zudem wird eine Revision nicht zugelassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Döschner kann noch einen Antrag auf Zulassung der Revision stellen. Dann wäre das Bundesarbeitsgericht zuständig. (amb)