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Online-BuchstabenrätselIm Streit um „Wordle“ scheitert der Antrag der „New York Times“

Lesezeit 2 Minuten
Eine Person spielt mit der App des Online-Buchstabenrätsels „Wordle“. (Symbolbild)

Dem Antrag auf den Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen Heine wurde am Mittwoch nicht stattgegeben.

Das Online-Ratespiel erfreut sich einer anhaltend großen Beliebtheit. Im Hinblick auf die Markenrechte herrscht aber Uneinigkeit.

Im Streit zwischen der „New York Times“ und dem deutschen Rätsel-Produzenten Stefan Heine um die Rechte an der Wortmarke „Wordle“ haben die US-Amerikaner eine Niederlage einstecken müssen.

Das Düsseldorfer Landgericht lehnte ihren Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen Heine am Mittwoch ab. Es fehle die Dringlichkeit, sagte eine Richterin. Damit dürfte die Sache erst im Hauptverfahren entschieden werden, es sei denn, beide Seiten einigen sich außergerichtlich (Az.: 2a O 168/22).

Der US-Zeitungsverlag wirft dem deutschen Rätsel-Vertreiber Heine vor, sich die deutschen Markenrechte am beliebten Online-Spiel „Wordle“ nur gesichert zu haben, um die US-Konkurrenz vom deutschen Markt fernzuhalten. Die „Times“-Leute sehen darin eine unzulässige „bösgläubige Markenanmeldung“.

Heine und „New York Times“ sicherten Markenrecht am gleichen Tag

Die US-Zeitung hatte vom Erfinder Josh Wardle alle Rechte an dem Spiel für 1,2 Millionen US-Dollar erworben. Das Online-Ratespiel Wordle ist inzwischen ein weltweiter Erfolg und wird täglich von Millionen Menschen gespielt. Das Problem: Heine und der US-Verlag sicherten sich die Markenrechte für „Wordle“ am selben Tag, dem 1. Februar 2022.

Rätselproduzent Stefan Heine hatte den Vorwurf der „New York Times“ bestritten. „Ich habe die Marke Wordle am 1. Februar 2022 eintragen lassen und daher das Recht, das Zeichen zu nutzen.“ Der Hamburger Heine wurde spätestens 2005 mit der Verbreitung der „Sudokus“ einer breiteren Öffentlichkeit bekannt. (dpa)