Hiermit wird das bestehende Nichtraucherschutzgesetz, das zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten war, erweitert. Für die Kölner Verkehrs-Betriebe bedeutet dies, dass ab dem 1. Mai die gesamten U-Bahn-Anlagen unter die Regelung des Rauchverbotes fallen. Bisher war Rauchen bereits in den Stadtbahnen und Bussen der KVB sowie auf den Bahnsteigebenen der U-Bahn verboten. Nun gilt der Nichtraucherschutz auch in den Zwischen- und Verteilerebenen der U-Bahn-Anlagen, die zu den öffentlichen Einrichtungen der Stadt Köln zählen.Das Nichtraucherschutzgesetz unterscheidet nicht zwischen verschiedenen Produktgruppen wie zum Beispiel Zigaretten, Zigarren, Kräuterzigaretten oder elektrischen Zigaretten. Ihre Nutzung fällt unter den Sachverhalt "Rauchen". Fahrgäste und Passanten, die gegen das Rauchverbot verstoßen, handeln ordnungswidrig.