Den Vorschlag der Wirtschaftsweisen Monika Schnitzer, die Witwenrente abzuschaffen, halten Leser für wirklichkeitsfern und unangemessen.
Leserbriefe zur WitwenrenteFür viele Frauen immer noch unentbehrlich

Hält die Witwenrente Frauen davon ab, eigene Rentenansprüche zu erwerben?
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Sollte die Witwenrente abgeschafft werden? – Claudia Lehnen (Pro) und Florian Holler (Contra) im Streitgespräch der Woche (22.7.)
Streichung der Witwenrente verantwortungslos
Claudia Lehnen plädiert sehr engagiert und geradezu emotional für die Abschaffung der Witwenrente. Dabei ignoriert sie die Tatsache, dass die Regierung keinerlei Unterstützung für diesen voreiligen, unausgegorenen Vorschlag von Ökonomin Monika Schnitzer signalisiert hat. Die Wegnahme einer bewährten sozialen Einrichtung mit dem Argument, dadurch würde das Interesse der Mütter geweckt, beizeiten wieder berufstätig zu werden, ist falsch.
Wie viele alte Einrichtungen ist auch das Rentensystem reformbedürftig. Der Gedanke des Splittings ist durchaus überlegenswert, aber eine Streichung ist verantwortungslos. Das war wenig „weise“ von unserer Wirtschaftsweisen! Das hat übrigens der Vertreter der Contra-Argumentation, Florian Holler, sehr überzeugend zum Ausdruck gebracht. Rüdiger Herkner Köln
Witwenrente unverzichtbar für Frauen im Niedriglohnsektor
Die Meinung von Frau Lehnen teile ich nicht. Ich habe 42 Jahre in Vollzeit als Krankenschwester gearbeitet. Mein Gehalt war nicht sehr hoch, obwohl ich eine Abteilung geleitet habe. Mein Mann ist vor vier Jahren verstorben. Ohne die Witwenrente könnte ich meinen Lebensstandard nicht halten. Kinder haben wir leider keine.
Das Problem liegt darin, dass vorwiegend Frauen in Sozialberufen oder in niedrig bezahlten Berufen arbeiten. Wenn dort die Bezahlung besser wäre, könnten Frauen eventuell auf die Witwenrente verzichten. Nicht jede Frau erhält das Gehalt einer Chefreporterin. Eva-Maria Franzen Köln
Streichung der Witwenrente kann Rentensystem nicht sanieren
Frau Lehnen fordert uneingeschränkte Erwerbsarbeit von Frauen. Dabei verliert sie kein Wort über den Verbleib der Kinder. Nach ihrem Modell müssten die Kinder gleich nach der Geburt in die Krippe und sodann zur „Frühförderung“ in die Kita. Wie erfolgreich das ist, ist in Ansätzen schon zu besichtigen.
Nach der Pisa-Studie fällt Deutschland im Ranking immer weiter nach hinten und die Lesekompetenz nimmt dramatisch ab. Gleichzeitig ist eine Zunahme der depressiven Erkrankungen und Aggression bei Jugendlichen zu verzeichnen. Die gerechte Aufteilung der Sorgearbeit – hierzu verliert die Autorin gerade mal einen Satz – ist schon seit einem halben Jahrhundert, solange Frauen vermehrt berufstätig sind, Illusion – zulasten der Frauen.
Die Witwenrente steht zur Disposition, weil das Rentensystem angeblich vor dem Kollaps steht. Würden hohe Unternehmensgewinne höhere Löhne nach sich ziehen, müssten auch entsprechend höhere Beiträge gezahlt werden. Aber Deutschland ist ein Niedriglohnland. Es gibt noch eine weitere Möglichkeit, die Rentenkasse zu sanieren: Das österreichische oder Schweizer Modell, in dem die Beitragsbemessungsgrenze fällt. Dabei müssen die resultierenden Ansprüche gedeckelt werden. Außerdem zahlen alle ein, auch Selbstständige und Beamte. Barbara Siebert Kerpen
Verzicht auf Witwenrente nur bei konsequenter Gleichberechtigung
Ich bin durchaus dafür, dass die Witwenrente abgeschafft wird, nur muss sich einiges ändern: Aufklärung in den Schulen über Gleichberechtigung, gleicher Lohn für gleiche Arbeit, genügend kostenlose Kindergartenplätze, damit Frauen von Anfang an klar ist, dass sie für sich selbst verantwortlich sind und dass sich das lohnt. Das Hauptproblem ist wohl ein Umdenken, auch bei vielen Männern.Elke Gurlit Köln
Hinterbliebenenrente für Familien unentbehrlich
Neben der sogenannten Witwenrente geißelt Claudia Lehnen auch das Ehegattensplitting als Einrichtung, die die angebliche Benachteiligung der Frauen zementiere und anachronistisch sei. Genau das Gegenteil ist der Fall: sowohl Hinterbliebenenrente als auch Ehegattensplitting sind in zeitgemäßer Weise absolut geschlechtsneutral ausgestaltet. Wer hier über eine Abschaffung fabuliert, bedenkt dabei nicht, dass er die Versorgungslage Hinterbliebener und das Budget vieler Familien außer Acht lässt.
Kann man bitte damit aufhören, Frauen unentwegt als unmündige Opfer diskriminierender Gesetze und ausbeutender Männer darzustellen? Damit wird man der Rolle der modernen, selbstbewussten und gut ausgebildeten Frauen in unserer Gesellschaft nicht gerecht. Man möge sich doch bitte aller Wertungen enthalten, wenn sich zwei Menschen in einer Partnerschaft auf Augenhöhe für Familie und Kinder entscheiden und untereinander regeln, wie sie das organisieren wollen. Christoph Menger-Skowronek Köln
Versorgungsausgleich im Fall einer Scheidung
Ein permanentes Rentensplitting während der Ehe wäre wohl eine gerechte Möglichkeit, die Benachteiligung der Frauen bei der Rente direkt zu vermeiden. Für den genannten Fall, dass sich der „werte Gatte mit 60 neu verliebt“ hat Frau Lehnen aber offensichtlich übersehen, dass im Scheidungsfall grundsätzlich der sogenannte Versorgungsausgleich stattfindet: Die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften beider Eheleute werden zusammengerechnet, durch zwei geteilt und dann bekommt jeder Ehepartner die Hälfte der Rentenanwartschaften seinem Rentenkonto gutgeschrieben. Somit wird die mögliche Benachteiligung der Ehefrau durch Teilzeit und/oder Kindererziehung nachträglich ausgeglichen. Nach der Scheidung entfällt dann natürlich der Anspruch auf Witwenrente. Peter Gymnich Köln
Witwenrente statt Risiko-Lebensversicherung
Sowohl die Ausführungen von Florian Holler als auch von Claudia Lehnen gehen am Thema vorbei. Bei der Witwenrente handelt es sich weder um eine verdeckte Anerkennung der Erziehungsarbeit von Frauen, noch ist es ein perfides Mittel, Frauen von bezahlter Erwerbsarbeit abzuhalten. Dafür ist sie in beiden Fällen zu niedrig. Es handelt sich schlicht um eine Versicherungsleistung, die, wäre sie nicht staatlich geregelt und nur für Rentenversicherte gültig, tunlichst jedes Paar privat organisieren sollte, etwa in Form einer Risiko-Lebensversicherung.
Ich stimme im Übrigen mehr der Meinung Herrn Hollers zu und überhaupt nicht der Frau Lehnens. Sie verrennt sich völlig in ihrer Argumentation und daher unterlaufen ihr eben auch Fehler. Seit 1977 gibt es den Versorgungsausgleich, der Redakteurin wohl gänzlich unbekannt. Dazu heißt es auf den Seiten der Bundesrentenanstalt: „Versorgungsanrechte, zum Beispiel Rentenansprüche, die Sie und Ihre ehemalige Partnerin oder Ihr ehemaliger Partner während Ihrer Ehe oder Partnerschaft erworben haben, werden als gemeinschaftliche Lebensleistung betrachtet.
Sie gehören Ihnen beiden somit zu gleichen Teilen. Lassen Sie sich scheiden, werden beim Versorgungsausgleich alle Ansprüche auf Versorgung und Rente beider Partnerinnen und Partner ausgeglichen. Das Ziel ist, dass Sie beide mit gleich vielen Versorgungsanrechten die Ehe oder Partnerschaft beenden.“
Nach Inkrafttreten dieses Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts stieg übrigens nicht die Zahl der neu verliebten Ehemänner, sondern die Zahl der von den Ehefrauen eingereichten Scheidungen, und zwar erheblich. Eine Ruhmestat der sozialliberalen Koalition, deren frauenfreundliche Reformen heute leider längst vergessen sind. Herbert Spille Köln
