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Lesermeinungen zum Baden im RheinEin Verbot allein ist nicht der richtige Ansatz

8 min
Vier Mitarbeiter vom Ordnungsamt der Stadt Düsseldorf stehen an einem Strandabschnitt des Rheins und überwachen das Badeverbot, das Düsseldorf am 14. August erlassen hat.

In Düsseldorf überprüfen Ordnungsamt-Mitarbeiter am Rheinufer die Einhaltung des Badeverbots.

Leser bezweifeln die Kontrollierbarkeit eines Rhein-Badeverbots in Köln. Sie schlagen vor, Alternativen, wie die Einrichtung sicherer Badestellen, zu prüfen.

Nachdem am Düsseldorfer Rheinufer seit dem 14. August ein striktes Badeverbot gilt, wird der Kölner Rat am 4. September darüber beraten, ob auch in Köln ein solches Verbot erlassen wird. Erreicht werden soll, was Warnhinweise bislang nicht vermochten: Tödliche Badeunfälle zu verhindern. Leserinnen und Leser diskutieren, ob ein Verbot die richtige Maßnahme ist, um Menschen, die Erholung und Abkühlung suchen, vom Baden und Schwimmen im Rhein abzuhalten.

Statt Badeverbot: In sichere Badezugänge investieren

Das geplante Badeverbot im Rhein in Köln ist angesichts der zahlreichen tödlichen Unfälle nachvollziehbar. Der Rhein ist keine ungefährliche Idylle, sondern eine stark befahrene Wasserstraße mit gefährlichen Strömungen und Buhnen. Dass die Stadt deshalb restriktiv vorgeht, ist verständlich. Gleichzeitig stellt sich jedoch die Frage: Muss die Antwort allein ein Verbot sein? Andere Städte am Rhein und an vergleichbaren Flüssen zeigen, dass es auch anders geht.

In Basel etwa gibt es ausgewiesene Schwimmstrecken, begleitet von klaren Sicherheitsregeln, Einstiegspunkten und Infrastruktur wie Umkleiden. In Bern und Zürich wiederum ermöglichen Flussbäder an Aare und Limmat, dass Menschen den Fluss genießen können – unter kontrollierten Bedingungen. Für Köln und Düsseldorf wäre ein offenes Schwimmen im Hauptstrom des Rheins sicher nicht realistisch. Zu groß sind die Risiken durch Schifffahrt und Strömung, zu unsicher die Wasserqualität.

Aber es gäbe machbare Alternativen: abgetrennte Flussbad-Lösungen in Hafenbecken, schwimmende Pools nach dem „Badeschiff“-Prinzip oder auch einzelne, gut abgesicherte Veranstaltungen nach Basler Vorbild. Solche Einrichtungen könnten die Lebensqualität am Rhein deutlich steigern, ohne die Gefährlichkeit des Stroms zu ignorieren.

Anstatt nur zu verbieten, sollte die Stadt daher prüfen, ob Investitionen in sichere Wasserzugänge möglich sind – sei es öffentlich getragen oder in Kooperation mit privaten Initiativen. Der Rhein ist ein prägendes Stück Lebensraum für Köln. Ihn erlebbar zu machen, ohne die Risiken zu verdrängen, wäre eine zukunftsweisende Aufgabe für Stadtentwicklung und Bürgerwohl. Marcel Bucher Erftstadt

Badeverbot: Unvernunft ist nicht anders beizukommen

Ist es notwendig, dass die Stadt Köln die Möglichkeiten eines Badeverbotes im Rhein prüft, nachdem die ungeliebte Stadt rheinabwärts dies schon getan und ein Badeverbot erlassen hat, gewiss nicht ohne ein hierzu positives Prüfergebnis? Muss das Rad ein zweites Mal erfunden werden, unter finanziellem Aufwand und Blockade von eh knappem Personal?

Die Notwendigkeit hierzu ergibt sich aus der Unvernunft von Personen, die trotz Warnungen vor den erheblichen Gefahren beim Baden in einer viel befahrenen Wasserstraße meinen, die Gefahrensituation zu beherrschen. Dass dieses Verbot nicht flächendeckend und rund um die Uhr kontrolliert werden kann, sollte jedem klar sein, aber die Ahndung der Zuwiderhandlung muss bei stichprobenartigen Prüfungen empfindlich sein, damit eine entsprechende Wirkung erzielt wird.

Dies, da die Allgemeinheit aufkommen muss, wenn Rettungskräfte unter Einsatz ihrer Gesundheit und ihres Lebens aktiv werden müssen. Gleiches gilt für Kiesgruben sowie andere mit Badeverboten belegte offene Gewässer. Übrigens gibt es auch andernorts aus verschiedenen Gründen Badeverbote in Flüssen und Seen, die auch nicht aus „Jux und Dollerei“ erlassen wurden. Dr. Johannes Koch Bornheim

Badeverbot: Einschränkung der persönlichen Freiheit

Ja, im Rhein verunglücken jedes Jahr zu viele Personen, die die Gefährlichkeit des Flusses unterschätzt haben. Jeder einzelne Unfall ist einer zu viel. Aber auf diese Unglücke mit Verboten zu reagieren ist wenig zielführend. Aufklärung und freundliche, klare Ansprache vor Ort wären die bessere Alternative.

Außerdem, was würde denn ein Badeverbot bedeuten? Wäre schon das Füßekühlen oder das Planschen im Uferbereich strafbar? Oder muss der ganze Körper ins Wasser tauchen, um eine Strafe nach sich zu ziehen? Ist man schon fällig, wenn man an der Rodenkirchener Riviera im Sand liegt und ab und an mal die Beine ins Wasser steckt? Wer soll das kontrollieren und bewerten?

Ich gewinne immer mehr den Eindruck, dass Verwaltung und Politik in Deutschland nur noch Verbote und Einschränkungen kennen, um auf Unfälle und Unglücke zu reagieren. Alles sicherer machen zu wollen ist löblich, aber die persönlichen Freiheiten und das alltägliche Leben des einzelnen Bürgers werden auf diese Weise immer mehr begrenzt und eingeschränkt. Helmut Dillmann Köln

Statt Badeverbot Flussschwimmbäder einrichten

Es ist sicher richtig, dass Schwimmen im Rhein gefährlich ist und vor diesem Hintergrund ein Badeverbot diskutiert werden muss. Schwimmverbote lösen jedoch nicht das Problem, dass es in Köln zu wenige Schwimmmöglichkeiten gibt. Eine relativ einfache Möglichkeit, hier Abhilfe zu schaffen, wäre das Anlegen von Flussbädern. Die Beispiele aus anderen Städten, wie Berlin, zeigen, dass dies auch eine Bereicherung für die Stadt wäre. Historisch war man in Köln schon mal weiter: Flussschwimmbäder gab es in Mülheim, Riehl und Deutz. Martin Kratzheller Köln

Kölner Badeverbot muss schnell kommen

Wöchentlich ertrinken Menschen, auch im Kölner Abschnitt des Rheins, sei es in Unkenntnis der Gefahr durch die Strömung oder aus einem anderen Grund. Ich hätte nicht gedacht, dass die Stadtverwaltung tatsächlich in der Lage ist, bis zum 4. September eine Beschlussvorlage für den Stadtrat zu erstellen, der dann über die Einführung eines kompletten Badeverbots abstimmen soll.

Was geschieht, wenn keine Mehrheit – wegen irgendwelcher Bedenken – für den Beschluss zustande kommt? Der ungeliebte Nachbar Düsseldorf zeigt, wie schnell man reagieren kann, wenn es dringend erforderlich ist. Die Androhung von Bußgeldern und Kostenübernahme für Rettungsversuche könnte zumindest die Personen vom Schwimmen im Rhein abhalten, die Wetten eingehen oder nur ihren Mut kühlen wollen. Albrecht Aurand Köln

Badeverbot: „Alle vor allem beschützen zu wollen, ist falsch“

Muss man eigentlich jeden Trottel vor jeder Dummheit schützen? Ein bisschen mehr Eigenverantwortung würde in vielen Bereichen nicht schaden. Wer trotz jährlich mehrerer Toten glaubt, im Rhein schwimmen zu müssen, der soll das tun, sich aber nicht beschweren, wenn es schiefgeht.

Es ist ein bisschen wie in den Alpen: Ohne Kenntnis und am besten in Flipflops die Bergwanderung starten, weil im Notfall ja der Hubschrauber kommt und einen sicher wieder ins Tal bringt. Es gibt so viele Gesetze, deren Einhaltung viel mehr exekutive sowie judikative Kapazitäten bräuchte; ich finde den Grundsatz, alle vor allem beschützen zu wollen, schlicht falsch. Valentin Conradi Köln

Kölner Badeverbot: Zaudern kostet Menschenleben

Mal wieder typisch Köln: Statt schnell zu entscheiden ist man „im engen Austausch mit Düsseldorf“ und hat trotzdem Angst, Verantwortung zu übernehmen! Warum soll denn der Rat hierzu entscheiden? Damit keine Kölner Behördenleitung zur Rechenschaft gezogen werden kann? Weiterhin fröhliches Zaudern, während weitere Unvernünftige ertrinken! Gert Meyer-Jüres Köln

Badeverbot: „Eigenverantwortung weder zugetraut noch abgefordert“

Ich wohne am Rhein und meine Kinder wussten, dass Baden im Rhein auch für gute Schwimmer gefährlich ist und tödlich enden kann. Sie kannten den Spruch „Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um“. Baden, Schwimmen im Rhein war tabu. Jetzt wird es strafbewehrt verboten. Eigenverantwortung wird dem Bürger weder zugetraut noch abgefordert? Ich bin gespannt, wie viele Überstunden Polizei und Ordnungsdienste nun entlang der 220 Stromkilometer in NRW zur Kontrolle des Badeverbots und zur Durchsetzung von Geldbußen leisten müssen. Peter Knüppel Köln

Am Rodenkirchener Rheinufer steht ein Hinweisschild mit der Aufschrift "Achtung Lebensgefahr", das vor Schwimmen im Rhein warnt.

Warnschilder wir hier am Rodenkirchener Rheinufer haben bislang nicht die gewünschte Wirkung erzielt.

Badeverbot: Großer Regelungseifer, geringe Chance auf Durchsetzbarkeit

Was wird als nächstes verboten? Das Wandern und Klettern in den Bergen vielleicht? Auch dort sterben jedes Jahr viele Menschen, selbst wenn sie erfahren und gut ausgerüstet sind. Was ist mit gefährlichen Sportarten wie Drachenfliegen, Bobfahren und vielen anderen? Der Regelungseifer ist groß, doch wie groß sind die Chancen einer effektiven Kontrolle und Durchsetzbarkeit?

Schaut man sich die auf dem Boden zu zigtausenden herumliegenden Zigarettenkippen an, so fragt man sich, ob das Wegwerfen von Kippen vom Ordnungsamt jemals sanktioniert worden ist? In Köln ist für diese Ordnungswidrigkeit immerhin eine Geldstrafe 50 Euro fällig. Die Stadt könnte Millionen einnehmen, die Umwelt schützen und vielleicht sogar Raucherleben retten. Das Ordnungsamt, das schon bei dieser Aufgabe kläglich scheitert, wird wahrscheinlich zunächst Schwimmkurse für ihre Mitarbeiter anbieten müssen, um deren Leben zu schützen. Also lasst es, so wie es ist! Peter Rockenbach Köln

Baden im Rhein: „Verbote sind nicht der richtige Ansatz“

Leider erkennen viele Menschen noch immer nicht, welche Gefahr besteht, wenn man meint, im Rhein schwimmen zu können. Verbote sind allerdings nicht der richtige Ansatz. Besser wäre es, wenn man eine Alternative anzubieten hätte, direkt vor Ort und ohne riesigen Aufwand. Wie wäre es mit einer Dusche, die vom Rheinwasser mittels Pumpe gespeist wird? Der Aufwand wäre relativ überschaubar, preiswert und die Dusche schnell auf- und abgebaut. Meine Enkel hatten diesen Sommer einen riesigen Spaß damit. Bei uns in Pulheim ist das Wasser zwar nicht kostenlos, aber der Spaß war's wert. Eva-Maria Kaufmann Pulheim

Badeverbote im Rhein: „Übersteigerter Regulierungswahn“

Ausgehend von einer Initiative in Düsseldorf werden jetzt auch in den Nachbarkommunen Badeverbote für den Rhein ausgesprochen oder erwogen. Auch in Köln soll demnächst darüber entschieden werden. Dass es zu Badeunfällen kommt, ist bedauerlich. Dass aber nun Tausende, denen der Rhein in Zeiten von Hitze-Rekorden eine willkommene Abkühlung bietet, für den unüberlegten Leichtsinn Weniger büßen sollen, ist für mich nicht nachvollziehbar.

Niemand mit klarem Kopf wird in den Fluss hinausschwimmen, wo Schubschiffe von der Länge eines Fußballfeldes vorüberfahren. Aber wer zwischen den Buhnen bis zum Po ins Wasser geht und sich einmal abkühlt, riskiert nichts. Ich habe im Rhein schwimmen gelernt und war Rettungsschwimmer. In der Schweiz ist Schwimmen im Rhein Volkssport. Wer die Strömung am Hochrhein und in Basel kennt, weiß, dass man hier verantwortungsbewusst und nicht mit Promille im Blut in den Fluss steigt.

Die Mehrheit der Menschen geht besonnen und respektvoll mit „ihrem“ Rhein um. Und nicht jede Familie hat das Geld für einen Urlaub am Meer oder für das tägliche Schwimmbad-Ticket. Diesen Menschen ihren Badespaß zu nehmen, ist übersteigerter Regulierungswahn. Der Rhein ist nicht nur ein Marketing-Label, sondern ein Fluss, mit dem man auch in Berührung kommen darf. Jürgen Sproß Köln

Gefährlicher Rhein: Schwimmwesten verringern Gefahr

Jedes Jahr im Sommer erlebt das Thema „Badeverbot im Rhein“ ein neues Erwachen aus dem Winterschlaf. Noch nie habe ich von einem tödlichen Badeunfall im Rhein gehört, bei dem das Opfer eine zugelassene Schwimmweste ordnungsgemäß angelegt hatte. Schiffspersonal, auch die Wasserschutzpolizei, und erfahrene Wassersportler tragen deshalb Schwimmwesten.

Ebenso lassen verantwortungsbewusste Eltern ihre Kinder nur mit Schwimmwesten im Rhein baden, und das auch nur außerhalb von Gefahrenzonen. Wie wäre es, wenn man zunächst einmal darüber nachdenken würde, statt über ein generelles Badeverbot? Gefahren lassen sich durch Sicherheitsvorrichtungen deutlich reduzieren, im Straßenverkehr etwa durch Warnwesten, Fahrradhelme, Airbags und Sicherheitsgurte. Die Teilnahme am Straßenverkehr wird nicht verboten. Thomas Ney Köln