Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

AmtsgerichtMann aus Bad Münstereifel misshandelte mehrfach ein Kind und muss in Haft

4 min
Das Symbolbild zeigt in einer gestellten Szene, wie ein Mann ein Kind am Arm festhält. Zu sehen sind nur Körperausschnitte.

Weil er den Sohn seiner Lebensgefährtin mehrfach misshandelt hatte (hier eine gestellte Szene), ist ein Mann aus Bad Münstereifel verurteilt worden.

Mehrmals prügelte ein 36-Jähriger den Sohn seiner Lebensgefährtin krankenhausreif. Es dauerte Monate, bis der Junge sich seiner Mutter offenbarte.

Jedes Mal, wenn Christian (Namen geändert) schwer gezeichnet in die Notaufnahme kam, hatte er für seinen Zustand eine andere Erklärung parat. Mal war er angeblich gestürzt, in anderen Fällen gab er seinem Bruder die Schuld.

In Wahrheit jedoch steckte der Lebensgefährte seiner Mutter hinter den Verletzungen des Jungen, der damals – zwischen März und Dezember 2023 – zehn Jahre alt war.

Das Euskirchener Gericht verurteilte den Angeklagten zu zweieinhalb Jahren Haft

Der 36-Jährige aus Bad Münstereifel musste sich dafür jetzt in Euskirchen vor dem Jugendschöffengericht verantworten. Es verurteilte den geständigen Roland K. wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen in vier Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. In das Urteil flossen sieben Monate Bewährung aus einem anderen Verfahren ein.

K., der von Sozialhilfe lebt, ist seit 2019 der Partner von Christians Mutter. 2020 kam ein gemeinsames Kind zur Welt. K. war im Haushalt der Frau wie zuhause. Wenn sie arbeitete, kümmerte er sich um die beiden Kinder. Zu dieser Zeit nahm er ständig Drogen, wie er berichtete, unter anderem Amphetamin, gelegentlich Kokain sowie Tilidin, ein Opioid. „Er hatte sich nicht im Griff“, sagte seine Verteidigerin. „Das Amphetamin machte mich noch aggressiver“, fügte K. hinzu.

Kam es zu Konflikten, bezog der Zehnjährige schwere Prügel

Für Christian hatte das schlimme Folgen. Kam es zu Konflikten, etwa weil er nicht hörte, schlug K. auf das Kind ein – „meistens mit der Faust“, wie der Angeklagte vor Gericht sagte, und das „so zweimal die Woche“.

Viermal waren die Folgen besonders heftig. Am 22. März 2023 erlitt der Junge eine schmerzhafte Rippenprellung. An seine Mutter wandte er sich erst am nächsten Tag. Sie fuhr mit ihm ins Marien-Hospital Euskirchen, wo er erzählte, er habe die Verletzung durch einen Sturz auf ein Nachtschränkchen erlitten.

Warum hat er im Krankenhaus nicht den wahren Grund genannt?
Stefanie Diel, Vorsitzende Richterin

„Warum hat er im Krankenhaus nicht den wahren Grund genannt?“, fragte Richterin Stefanie Diel. „Weil er Angst vor Ihnen hatte?“ Der Angeklagte: „Davon gehe ich aus.“

Am 10. September kamen Mutter und Sohn wieder in die Notaufnahme in Euskirchen. Diesmal hatte K. dem Jungen mit einem Schlag den Boden der Augenhöhle gebrochen. Es drohte eine dauerhafte Einschränkung der Sehkraft. Der Schüler blieb nach einer Operation zehn Tage im Krankenhaus. Der Mutter habe Christian erzählt, die Verletzung habe ihm sein kleiner Bruder beigebracht, durch einen Schlag mit einer Flasche, erklärte der Angeklagte.

Wieder kam der Junge in Euskirchen in die Notaufnahme

Zuhause änderte sich nichts. Der Junge blieb der Willkür des Schlägers ausgesetzt. Am 25. November wurde er erneut als Notfall im Marien-Hospital aufgenommen, mit Prellungen im Gesicht, an Armen und Beinen. Der Angeklagte gab zu, dass er Christian gegen eine Wand geschubst hatte, sodass sich eine lockere Fliese löste und in das Gesicht des Jungen fiel. Bei der Untersuchung wurden auch zahlreiche ältere Hämatome festgestellt.

„Fragte die Mutter denn nicht nach dem Grund?“, wollte die Richterin wissen. Der Junge, so K., habe gegenüber der Mutter behauptet, er habe sich die Verletzungen beim Spielen zugezogen. Mit ihm, so der Angeklagte, habe sie über die Verletzungen nicht gesprochen.

Im Krankenhaus Mechernich kamen Zweifel auf

Als Mutter und Kind am 20. Dezember ins Krankenhaus Mechernich kamen, wurden wieder Lügen aufgetischt. Christian sagte, er habe sich neuerliche Hämatome und Schürfwunden beim Spielen mit dem Bruder und durch einen Sturz eingehandelt. In der Notaufnahme kamen Zweifel auf. Das Jugendamt wurde eingeschaltet.

Nach der Intervention der Behörde offenbarte sich Christian seiner Mutter, erzählte von den ständigen Schlägen. Die Mutter warf K. aus dem Haus. Christian kam ins Heim, sein kleiner Halbbruder zu einer Pflegefamilie.

Drei Monate nach der Trennung kam das Paar wieder zusammen

Die Trennung der Eltern bestand nicht lange. „Drei Monate später sind wir wieder als Paar zusammengekommen“, sagte K. über sich und seine Lebensgefährtin, die den Prozess verfolgte, aber nicht vernommen wurde. Ihr Sohn war als Zeuge vorgesehen, wartete draußen. Durch das Geständnis blieb ihm jedoch eine Aussage erspart.

Der wegen Rauschgiftdelikten, Brandstiftung, Raub und anderen Taten 18-fach vorbestrafte K. nahm schon als Jugendlicher Drogen. Als er den Jungen misshandelte, war laut einem psychiatrischen Gutachten eine verminderte Schuldfähigkeit nicht auszuschließen.

Die Verteidigerin erklärte, als Kind sei er selbst von seinem Vater schwer misshandelt worden. Er habe nie gelernt, Konflikte anders als mit Gewalt auszutragen. Dieses Handlungsmuster habe er auf den Sohn seiner Partnerin übertragen. Dank einer psychiatrischen Behandlung samt Medikamenten habe er sich gewandelt. Seit Mai 2024 lebe er drogenfrei. „Heute findet er schrecklich, was er getan hat.“ Seine Bewährungshelferin attestierte ihm ebenfalls eine positive Entwicklung. Er sei „nicht nur das Monster“, für das man ihn halten könne.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten eine Bewährungsstrafe beantragt. Das kam für das Gericht nicht infrage. „Der Junge stand unter Ihrer Obhut“, sagte die Richterin zu Roland K. „Sie sollten für ihn Sorge tragen. Stattdessen schlugen Sie ihn ständig. Er war Ihnen schutzlos ausgeliefert.“