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FußgängerzoneKeine Einigung mit der Stadt – Eifelmat in Bad Münstereifel muss weg

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An einem Verkaufsautomaten, der in der Fußgängerzone in Bad Münstereifel steht, gehen Passanten vorbei, die bewegungsunscharf dargestellt werden.

Abgebaut wird der Eifelmat an der Werther Straße in Bad Münstereifel bis Freitag von Betreiber Michael Starkel.

Der Verkaufsautomat auf der Werther Straße in Bad Münstereifel muss weg. Ein Gespräch zwischen Betreiber und Stadtverwaltung brachte keine Einigung.

Nun ist es gewiss: Der Eifelmat muss weg. Spätestens am Freitag will Michael Starkel die Verkaufsautomaten auf der Werther Straße abgebaut haben. Ein Gespräch mit der Stadt Bad Münstereifel am Dienstag im Rathaus hat keine Einigung gebracht. Laut Starkel sollte es ein Treffen mit Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian und zwei Mitarbeiterinnen werden. Es seien dann aber sechs städtische Mitarbeiterinnen und ein Mitarbeiter gewesen, denen Starkel alleine gegenübersaß. „Ich bin mir vorgekommen wie im Gerichtssaal“, sagt der Schweizer Hotelier und ergänzt: „Es gab keine Chance, zusammenzukommen.“

Wie die Stadt Bad Münstereifel mitteilt, waren tatsächlich mehr Mitarbeiter als angekündigt anwesend. Zusätzlich zu Vertretern des Ordnungsamtes seien auch Mitarbeiter aus den Bereichen Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung sowie ein Mitarbeiter der Pressestelle dabei gewesen. Zur Vorgeschichte: Im März hatte Starkel der Stadt Bad Münstereifel das Konzept des Eifelmats vorgestellt.

Stadt Bad Münstereifel verhängte ein Bußgeld gegen den Betreiber

Aus seiner Sicht habe man ihm suggeriert, dass er lediglich einen Antrag stellen müsse, dann dürfe er die beiden zusammengehörenden Verkaufsautomaten auf der Werther Straße aufstellen. Den Antrag stellte er im April, dieser wurde von der Stadt mit Verweis auf fehlenden räumlichen und sachlichen Zusammenhang zwischen Verkaufsstand und dem zugehörig stehenden Gewerbe laut Sondernutzungssatzung abgelehnt.

Starkel betreibt ein Hotel am Hubertusweg und ist Mieter des Steinfelderhofs an der Werther Straße, in dem er Seminare und Events abhält. Gegen die Entscheidung, ob er als Hotelier Lebensmittel verkaufen darf, hat er beim Verwaltungsgericht geklagt. Gleichwohl hat Starkel die Eifelmat UG gegründet und im September einen neuen Antrag gestellt. Bereits ein paar Tage vorher hatte er – ohne Genehmigung – den Eifelmat aufgestellt.

Die Stadt verordnete deshalb ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und drohte an, dass, sollte sie den Automaten abbauen, eine Gebühr von 300 Euro plus fünf Euro Lagergebühr pro Tag fällig werde. Der Antrag der Eifelmat UG wurde noch nicht bearbeitet und befindet sich laut Stadt in Prüfung. Ob dieser Aussicht auf Erfolg hat, ist fraglich. Und auch das Aufstellen des Eifelmats auf privatem Grund ist vermutlich nicht rechtens.

Es geht um das Erscheinungsbild der Innenstadt

„Selbst wenn mein Antrag auf Sondernutzung genehmigt worden wäre, hätte auch noch die Denkmalbehörde eine Genehmigung erteilen müssen“, sagt Starkel. Denn wie die Stadt mitteilt, hat er auch gegen das Denkmalschutzgesetz verstoßen. Demnach wird nämlich eine Erlaubnis benötigt, wenn in der engeren Umgebung eines Baudenkmals Anlagen errichtet werden, die sich auf das Erscheinungsbild des Baudenkmals auswirken können.

Hinzu kommt: Es geht nicht nur um den Schutz des Einzeldenkmals, sondern um das Erscheinungsbild des denkmalgeschützten Ortsbildes. „Dieser Schutz schließt alle Maßnahmen auf Verkehrsflächen, Vorgärten und auch am Äußeren von nicht dem Einzelschutz unterliegenden Objekten mit ein“, heißt es vonseiten der in der Stadtverwaltung angesiedelten Unteren Denkmalbehörde.

Stadt: „Es wurde gegen die Sondernutzungssatzung verstoßen“

„Alle Maßnahmen im Denkmalbereich, die sichtbare und wahrnehmbare Auswirkungen auf dieses Erscheinungsbild haben, bedürfen der Erlaubnis durch die Untere Denkmalbehörde, sowohl auf öffentlichen als auch auf privaten Flächen“, heißt es. Ob die Automaten generell gegen das Denkmalschutzgesetz verstoßen, müsse geprüft werden.

Dies wurde bisher nicht getan, weil schon ein Verstoß gegen die Sondernutzungssatzung vorlag. Bei Verkaufsautomaten seien Aspekte wie Gestaltung, Beleuchtung, Verkabelung und Eingriffe in die geschützte Substanz sowie die Wirkung auf das historische Ortsbild zu berücksichtigen. Nach einer ersten Einschätzung der Unteren Denkmalbehörde ist die Aufstellung eines Automaten an der Stelle aber „tendenziell kritisch“, so die Stadt.

Wenn Verfahren mehrere Fachämter betreffen, finden natürlich die entsprechenden Absprachen statt.
Sabine Preiser-Marian, Bürgermeisterin

Derzeit hat Starkel nicht vor, den Automaten auf dem Grundstück des Steinfelderhofs aufzustellen, denn in wenigen Wochen beginnt der Weihnachtsmarkt und die Fläche wird dann benötigt. Dennoch ist Starkel enttäuscht. So äußerte er bei Facebook, dass die scheidende Bürgermeisterin kurz vor Ende ihrer Amtszeit „noch ein Zeichen setzen“ möchte.

Hotelier spricht von einer Atmosphäre „des Misstrauens und der Abwehr“

Ein Vorwurf, den Sabine Preiser-Marian als „an den Haaren herbeigezogen“ zurückweist: „Es handelt sich hier um ein gängiges Verfahren der Ordnungsbehörde, das meine Mitarbeitenden nach den geltenden Regeln abwickeln.“ Im Gespräch mit der Stadt, so äußert sich Starkel, sei erkennbar gewesen, dass innerhalb des Hauses keine Abstimmung zwischen den Ämtern stattfinde. Das bestreitet die Stadt. „Wenn Verfahren mehrere Fachämter betreffen, finden natürlich die entsprechenden Absprachen statt“, schreibt sie.

Erschreckend war zudem, dass während der gesamten Sitzung keinerlei Interesse an den Zielen, Hintergründen oder Erfolgen des Projekts gezeigt wurde.
Michael Starkel, Hotelier und Automatenbetreiber

Starkel ergänzt: „Erschreckend war zudem, dass während der gesamten Sitzung keinerlei Interesse an den Zielen, Hintergründen oder Erfolgen des Projekts gezeigt wurde. Eine Stadt, die noch vor wenigen Wochen in den Medien erklärte, ihr fehlten Einnahmequellen und wirtschaftliche Impulse, hat nicht einmal gefragt, welches Potenzial das neue Unternehmen für Bad Münstereifel bietet“, so Starkel. Statt partnerschaftlicher Kommunikation habe „eine Atmosphäre des Misstrauens und der Abwehr“ geherrscht.

Starkel fragt sich, warum die Stadt überhaupt zu einem Gespräch eingeladen hatte, denn aus seiner Sicht stand das Ergebnis – ein Ultimatum – schon vorher fest. Auch hier kommt die Stadt zu einer anderen Auffassung: Da Starkel lediglich eine Anfrage auf eine mögliche Sondernutzung zur Aufstellung der Automaten gestellt habe, sei es nur um ein ordnungsbehördliches Verfahren gegangen.

Laut Stadtverwaltung war die Atmosphäre lösungsorientiert

Die Verwaltung habe gemäß der rechtlichen Vorgaben zu entscheiden: „Hätte der Antragsteller seine umfassenden Planungen und Ziele kommuniziert, hätte eine Begleitung des gesamten Projekts im Rahmen der Wirtschafts- und Tourismusförderung erfolgen können.“ Die Atmosphäre sei mit Blick auf die ordnungsbehördliche Maßnahme nicht entspannt, aber lösungsorientiert gewesen, so die Einschätzung der Stadt.

„Als Unternehmer, der trotz Pandemie und Flut jedes Jahr Umsatzzuwächse erzielt, Arbeitsplätze sichert und die Stadt überregional positiv repräsentiert, erwarte ich zumindest eine sachliche, transparente und lösungsorientierte Behandlung meiner Anliegen“, so Starkel weiter. Aus dem Rathaus heißt es dazu, dass „Herrn Starkel sowohl schriftlich als auch im persönlichen Gespräch die sachlichen Gründe transparent dargelegt“ wurden.

Der Hotelier zieht den Schluss, dass die Stadt weit von einer modernen, serviceorientierten und dynamischen Verwaltung entfernt sei. Strukturen, die auf Kooperation und Förderung ausgelegt sein sollten, wirkten festgefahren, misstrauisch und lähmend. In Bad Münstereifel dominiere nicht der Dialog, sondern die Abwehrhaltung. „Das ist Herrn Starkels subjektives Empfinden. Die Stadt kann diese Vorwürfe nicht nachvollziehen“, entgegnet die Stadt im Antwortschreiben.

Starkel wirft der Stadt ständig wechselnde Begründungen für Ablehnungen vor und spricht von Beamtenwillkür. Die Stadt Bad Münstereifel weist diese Unterstellung aber „eindeutig zurück“. Vielmehr liege bei Herrn Starkel vermutlich eine Verwechslung von zwei verschiedenen Vorgängen vor.