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„Gülle-Mord“-Prozess in BayernVerteidigung spricht von schlichtem Unfall

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Gülle_Mord_Zwei

Der Angeklagte (l.) sitzt neben seiner Anwältin Martina Sulzberger (r.) in einen Gerichtssaal des Strafjustizzentrums.

Augsburg – Im Prozess um den möglichen „Gülle-Mord“ an einer Bäuerin aus Bayern haben die Verteidiger des angeklagten Ehemanns die Mordthese zurückgewiesen. Der Bauer aus Nordschwaben steht seit Dienstag vor dem Landgericht Augsburg, weil er seine Ehefrau bewusstlos geschlagen und sie dann mit Gülle übergossen haben soll, bis sie erstickte. Der Mann bestreitet die Tat.

Verteidigung: Mordanklage ist „abenteuerlich“

Die Rechtsanwälte des 55 Jahre alten Deutschen sagten zum Prozessauftakt, dass es sich wohl um einen „schlichten Unfall“ handele. Die Verteidiger glauben, dass die 51 Jahre alte Frau im September 2018 auf dem Hof in Wallerstein selbst in die Güllegrube gestiegen und dort gestürzt ist. Danach habe sie noch aus der Grube steigen können und sei dann gestorben. Bereits vor der Verhandlung hatten die Anwälte die Mordanklage als „abenteuerlich“ bezeichnet.

Angekündigte Scheidung als möglicher Grund für die Tat

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann seine Partnerin umgebracht hat, weil sie sich scheiden lassen wollte. Der Mann habe das gemeinsame Vermögen für sich behalten wollen und deswegen bereits rund 130.000 Euro Bargeld versteckt. Die Strafkammer hat zunächst 14 weitere Verhandlungstage geplant, das Urteil wird im Januar 2020 erwartet. (dpa)