Ermittlungen eingeleitetBauernhof lässt rund 600 Schweine mutmaßlich verhungern

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Eine Gruppe von Schweinen in einem Mastbetrieb.

Die Polizei ermittelt nun wegen Tierquälerei.

Ein Mitarbeiter des Bauernhofs soll die Versorgung der Schweine über einen längeren Zeitraum nicht ordnungsgemäß erledigt haben, wobei er das verheimlichte.

In einer Schweinehaltung im niedersächsischen Landkreis Osnabrück sind etwa 600 Tiere ums Leben gekommen. Die Schweine seien nach ersten Erkenntnissen über mehrere Wochen nicht richtig versorgt worden und „mutmaßlich verhungert“, teilte ein Sprecher der Kreisverwaltung in Osnabrück am Donnerstag mit. Amtstierärzte entdeckten die Tiere demnach, nachdem der Inhaber des Betriebs über einen Tierarzt die Aufsichtsbehörden über das Geschehen informiert hatte.

Nach Angaben des Landkreises soll ein Mitarbeiter des Betriebs die ihm übertragene Versorgung der Schweine über einen längeren Zeitraum nicht ordnungsgemäß erledigt haben, wobei er das verheimlichte. Die Ermittlungen zur Aufklärung des Sachverhalts übernahm demnach der Veterinärdienst des Landkreises gemeinsam mit Spezialisten der Staatsanwaltschaft Oldenburg. Betroffen war nach Angaben des Sprechers des Landkreises ausschließlich die Ferkelaufzucht.

Mitarbeiter des Bauernhof habe Schweine nicht ordnungsgemäß versorgt

Die in anderen Bereichen der Anlage untergebrachten Tiere wurden demnach versorgt und überlebten. Bei dem Betrieb handelte es sich um eine nicht näher genannte Schweinehaltung im südlichen Landkreis Osnabrück. Der Betrieb sei zuvor nie tierschutzrechtlich aufgefallen, hieß es. Weitere Angaben wurden unter Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht gemacht.

Vor etwa eineinhalb Jahren war ebenfalls im südlichen Landkreis Osnabrück ein ähnlicher Fall entdeckt worden. Ein Landwirt hatte in einem Stall in Hilter rund 260 Schweine verhungern lassen. Der unter Depressionen leidende Mann wurde dafür vom Amtsgericht Bad Iburg wegen Tierquälerei zu 9100 Euro Geldstrafe verurteilt. Erst in der vergangene Woche wies das Landgericht Osnabrück die Berufung des Landwirts ab und bestätigte das Urteil. (afp)

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