Bundespolizisten kontrollierten im Bochumer Hauptbahnhof einen Mann, der eine Zigarette rauchte. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag.
BochumEine Zigarette im Bahnhof führte in die JVA - Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl

Ein Polizist durchsucht eine Grünanlage (Symbolbild).
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Am Mittwochabend (22. Mai) haben Bundespolizisten im Bochumer Hauptbahnhof einen 57-jährigen Mann kontrolliert, der auf einer Bank eine Zigarette rauchte. Gegen den Mann lag ein Haftbefehl vor.
Gegen 22.15 Uhr sprachen die Einsatzkräfte den Mann auf sein Fehlverhalten an. Daraufhin machte er die Zigarette aus. Bei der anschließenden Überprüfung in den polizeilichen Systemen stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft München I den Mann zur Fahndung ausgeschrieben hatte.
Verurteilung wegen Erschleichens von Leistungen
Das Amtsgericht München hatte den deutschen Staatsbürger im Oktober 2024 wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 14 Euro verurteilt. Inklusive Kosten belief sich die Summe auf insgesamt 287,50 Euro. Alternativ wurde eine Ersatzfreiheitsstrafe von sieben Tagen festgelegt.
Die Beamten nahmen den Verurteilten vor Ort fest und brachten ihn zur Wache. Ein Fingerabdruckscan bestätigte seine Identität zweifelsfrei. Da der Mann die Geldstrafe nicht begleichen konnte, überstellten die Einsatzkräfte den Bochumer für sieben Tage in die Justizvollzugsanstalt. (red)
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