Der 52-jährige Mann aus Essen konnte bei der Kontrolle weder ein Ticket noch einen Ausweis vorzeigen. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass er per Haftbefehl gesucht wurde.
Bundespolizei RecklinghausenMann fährt ohne Ticket im ICE – und landet im Gefängnis

Ein Blaulicht auf dem Dach eines Polizeifahrzeugs (Symbolbild).
Copyright: dpa
Am Montagabend (5. Mai) wurde ein Mann ohne gültigen Fahrschein in einem ICE von Hamburg nach Recklinghausen erwischt. Bei der anschließenden Identitätsfeststellung stellte die Bundespolizei fest, dass mehrere Behörden nach ihm suchten – darunter auch eine Staatsanwaltschaft mit einem Haftbefehl.
Gegen 19.00 Uhr wurde das Bundespolizeirevier Recklinghausen über ein Fahrgelddelikt im ICE 1021 von Hamburg nach Köln informiert. Am Bahnsteig zu Gleis 1 des Recklinghäuser Hauptbahnhofs trafen die Einsatzkräfte auf das Zugpersonal und den 52-jährigen Verdächtigen.
Identitätsfeststellung per Fingerabdruckscan
Der Mann konnte bei der Kontrolle weder ein gültiges Ticket vorlegen noch sich ausweisen – weder gegenüber den Zugbegleitern noch gegenüber den Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen. Zur Feststellung seiner Identität wurde der Essener zur Bundespolizeiwache am Hauptbahnhof Recklinghausen gebracht.
Dort wurde seine Identität mittels eines Fingerabdruckscans zweifelsfrei festgestellt. Die Überprüfung ergab, dass die Staatsanwaltschaft Ulm einen Haftbefehl gegen den deutschen Staatsbürger erlassen hatte.
Mehrere offene Verfahren und ein Haftbefehl
Das Amtsgericht Geislingen hatte den Mann im Oktober 2024 wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt. Ersatzweise wurde eine Freiheitsstrafe von 30 Tagen angeordnet.
Zudem ließen die Staatsanwaltschaft Freiburg und das Amtsgericht Duisburg wegen Erschleichens von Leistungen und Diebstahls nach dem Aufenthaltsort des polizeibekannten Mannes fahnden.
Der Verurteilte hatte sich weder dem Strafantritt gestellt noch die geforderte Summe in Höhe von 900 Euro zuzüglich Verfahrenskosten beglichen. Auch bei seiner Festnahme war der Gesuchte nicht in der Lage, die Geldstrafe zu bezahlen.
Infolgedessen brachten die Bundespolizisten den 52-Jährigen in eine Justizvollzugsanstalt. Zudem wird sich der Essener wegen des aktuellen Falls von Erschleichen von Leistungen verantworten müssen. (red)
Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.