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ChronologieDer Fall Weimar

Lesezeit 2 Minuten

Monika Böttcher (geschiedene Weimar) 1999 vor Gericht.

4. August 1986: Monika Weimar (28) meldet ihre Töchter Melanie (7) und Karola (5) als vermisst. Die Leichen werden drei Tage später gefunden.

29. August 1986: Monika Weimar beschuldigt erstmals ihren Mann Reinhard, die Kinder schon in der Nacht zum 4. August umgebracht und weggeschafft zu haben.

27. Oktober 1986: Monika Weimar wird wegen Verdachts des zweifachen Kindesmords verhaftet.

23. März 1987: Prozessbeginn vor dem Landgericht Fulda.

8. Januar 1988: Monika Böttcher, geschiedene Weimar, wird wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

17. Februar 1989: Der Bundesgerichtshof verwirft die Revision.

2. Mai 1989: Das Bundesverfassungsgericht weist die Verfassungsbeschwerde zurück.

27. November 1992: Böttcher beantragt die Wiederaufnahme des Verfahrens.

27. März 1995: Das Landgericht Gießen lehnt die Wiederaufnahme ab.

4. Dezember 1995: Das Oberlandesgericht Frankfurt hebt das Fuldaer Urteil wegen möglicher neuer Beweise auf und ordnet die Wiederaufnahme des Verfahrens an. Nach neunjähriger Haft kommt Böttcher frei.

5. Juni 1996: Vor der zweiten Schwurgerichtskammer des Landgerichts Gießen wird der Prozess erneut aufgerollt.

24. April 1997: Nach 55 Verhandlungstagen wird Monika Böttcher freigesprochen.

25. September 1997: Die Staatsanwaltschaft reicht am letzten Tag der gesetzlichen Frist die Begründung für die Revision ein.

6. November 1998: Der Bundesgerichtshof hebt den Freispruch wegen grober Rechtsfehler auf und ordnet einen dritten Prozess vor dem Landgericht Frankfurt an.

2. September 1999: Nach über 13 Jahren beginnt der dritte Strafprozess gegen Monika Böttcher.

22. Dezember 1999: Das Landgericht Frankfurt verurteilt die 41-Jährige erneut zu lebenslanger Haft. Gegen das Urteil ist Revision möglich.

18. August 2006: Nach insgesamt 15 Jahren in Haft wurde Böttcher am 18. August 2006 aus der Frankfurter Justizvollzugsanstalt Preungesheim entlassen.