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Elfjährige missbrauchtNeuer Prozess gegen Vergewaltiger mit Wolfsmaske

Lesezeit 1 Minute
Auf einem Bildschirm im Polizeipräsidium präsentiert die Polizei ein Vergleichsbild einer Wolfsmaske (gestellte Szene).

Auf einem Bildschirm im Polizeipräsidium präsentiert die Polizei ein Vergleichsbild einer Wolfsmaske (gestellte Szene).

Am Landgericht München I hat ein neuer Prozess gegen einen Mann begonnen, der mit einer Wolfsmaske verkleidet ein elf Jahre altes Mädchen vergewaltigt hat.

Der wegen sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung verurteilte Mann stehe weiter zu seinem Geständnis, betonte sein Anwalt. Um die Schuld und den Urteilsspruch geht es in dem neuen Prozess jedoch auch gar nicht, sondern eher um rechtliche Details.

Der Mann war 2021 zu zwölf Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof bemängelte an diesem Urteil aber, dass das Gericht dabei die Tatsache, dass sowohl eine hohe Strafe als auch Sicherungsverwahrung verhängt wurden, nicht ausreichend berücksichtigt habe. Dabei war das Gericht noch zwei Jahre hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft zurückgeblieben, die 14 Jahre und Sicherungsverwahrung für den Mann gefordert hatte.

Verteidiger: Sicherungsverwahrung muss berücksichtigt werden

„Die Sicherungsverwahrung stellt einen unbegrenzten Freiheitsentzug dar. Die Strafe ist naturgemäß auf das Höchstmaß begrenzt“, erläuterte der Verteidiger, der für seinen Mandanten vor dem neuen Prozess Revision eingelegt hatte.

„Bei der Strafhöhe muss daher die Sicherungsverwahrung eine Rolle spielen und berücksichtigt werden. Es macht einen Unterschied, ob die Sicherungsverwahrung daneben greift oder nicht. Die Strafe wird also nun etwas geringer ausfallen, wenn die Sicherungsverwahrung angeordnet wird.“

Möglich ist aber auch, dass das Gericht nochmal die gleiche Strafe verhängt und diese dann unter Berücksichtigung der Sicherungsverwahrung ausdrücklicher begründet. (dpa)