Nach Eric Clapton-KlageUrteil gegen Ratingerin bei Prozess in Düsseldorf gefallen
Düsseldorf – Im Prozess um einen mutmaßlich illegalen Konzert-Mitschnitt von Eric Clapton hat eine Frau aus Ratingen vorerst verloren. Das Landgericht gab am Mittwoch einer Unterlassungsklage des Bluesmusikers im einstweiligen Verfahren Recht. Demnach darf die 55-Jährige die Doppel-CD zu einem Clapton-Konzert aus dem Jahr 1987 nicht weiter für knapp zehn Euro auf Ebay anbieten. Andernfalls drohe ihr ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro, so das Gericht.
Die 55-Jährige hatte die Doppel-CD nach dem Tod ihres Ex-Ehemanns bei der Haushaltsauflösung gefunden und bei Ebay für 9,95 Euro zum Kauf eingestellt. Claptons Rechtsvertreter hatten die Auktion stoppen lassen, weil es sich um einen illegalen Mitschnitt handele. Vergeblich argumentierte die Frau vor Gericht, dass sie die mögliche Urheberrechtsverletzung nicht habe ahnen können. Ihr Mann habe die CD legal in einem Supermarkt erworben. Das spiele in dem Verfahren keine Rolle, betonte das Gericht. Im Urheberrecht zähle allein der Verstoß.
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Die Frau will trotz der hohen Verfahrenskosten weiter klagen, wie ihr Anwalt sagte. Nötigenfalls müsse ein Sachverständiger klären, ob der Mitschnitt des USA-Konzerts wirklich ohne Autorisierung von Eric Clapton erschienen sei. Sollte die 55-Jährige verlieren, wird es für sie teuer.
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Bisher sind nach Berechnungen ihres Anwalts in dem Streit über 3 400 Euro an Mahngebühren, Anwalts- und Gerichtskosten angefallen. Wenn ein Sachverständiger hinzugezogen werde und es zum Hauptsacheverfahren komme, stiegen die Gebühren weiter an - und das für 9,95 Euro Einstandspreis der CD auf der Internetplattform. (dpa)