Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

FahndungserfolgBundespolizei vollstreckt mehrere Haftbefehle in Essen

Lesezeit 2 Minuten
Blaulicht auf einem Einsatzfahrzeug der Polizei am Unfallort (Symbolbild).

Blaulicht auf einem Einsatzfahrzeug der Polizei am Unfallort (Symbolbild).

Am 26. und 27. Mai nahmen Bundespolizisten zwei Männer am Essener Hauptbahnhof fest. Beide wurden per Haftbefehl gesucht.

Einsatzkräfte der Bundespolizei haben am Montag und Dienstag (26. und 27. Mai) zwei Männer am Essener Hauptbahnhof festgenommen. Gegen beide lagen Haftbefehle vor, wie die Bundespolizei mitteilte.

Gesuchter Mann mit französischem Gefängnisausweis unterwegs

Am Montag gegen 17.30 Uhr kontrollierten die Beamten und Beamtinnen einen Mann am Südausgang des Essener Hauptbahnhofs. Der gebürtige Grieche wies sich mit einem französischen Gefängnisausweis aus. Bei der Überprüfung seiner Daten stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Essen nach ihm fahndete.

Das Amtsgericht Essen hatte den 36-Jährigen im September 2020 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10 Euro, ersatzweise 59 Tage Freiheitsstrafe, verurteilt. Die Identität des Mannes wurde vor Ort mittels Fingerabdruckscan zweifelsfrei festgestellt.

Da er die Geldstrafe in Höhe von 735 Euro (inklusive Kosten) nicht zahlen konnte, brachten ihn die Polizisten und Polizistinnen in eine Justizvollzugsanstalt.

Zweiter Haftbefehl: Wohnungsloser nach aggressivem Betteln kontrolliert

Nur wenige Stunden später, gegen 0.20 Uhr am Dienstag, kontrollierten Bundespolizisten und Bundespolizistinnen einen 34-jährigen Mann auf dem Bahnsteig zu Gleis 1 im Essener Hauptbahnhof. Grund der Kontrolle war eine vorausgegangene Beschwerde mehrerer Reisender, die der Mann zuvor aggressiv angebettelt hatte.

Bei der Überprüfung des bereits polizeibekannten deutschen Staatsbürgers stellte sich heraus, dass auch nach ihm die Staatsanwaltschaft Essen fahndete. Im März dieses Jahres war er vom Amtsgericht Essen wegen Hausfriedensbruchs, Unterschlagung und unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden.

Auch hier konnte die Identität mittels Fingerabdruck zweifelsfrei bestätigt werden. Anschließend brachten die Beamten und Beamtinnen den wohnungslosen Mann in eine Justizvollzugsanstalt. (red)

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.