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Bekannt aus „Aktenzeichen XY“Mordfall Maria Köhler – Angeklagter gesteht Tötungsdelikt nach 42 Jahren

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Das undatierte Handout der Kriminalpolizei Aschaffenburg für den Cold Case „Maria Köhler“ zeigt das Opfer Maria Köhler auf einer Bank.

Das undatierte Handout der Kriminalpolizei Aschaffenburg für den Cold Case „Maria Köhler“ zeigt das Opfer Maria Köhler auf einer Bank. (Archivbild)

Spektakuläre Wende im Cold Case Maria Köhler: Nach 42 Jahren Flucht gesteht Nazmi G. vor Gericht die Tötung im Schwesternheim.

Nach mehr als vier Jahrzehnten hat am Freitag ein Mordprozess vor dem Landgericht Aschaffenburg mit einem umfassenden Geständnis begonnen. Der 67-jährige Nazmi G. räumte ein, im Sommer 1984 die damals 19-jährige Maria Köhler getötet zu haben. Der Fall, der jahrelang als „Cold Case“ galt, konnte erst durch neue Ermittlungsmethoden und eine gezielte Fahndung in der Türkei aufgeklärt werden. Im März 2025 war der Fall auch bei „Aktenzeichen XY“ vorgestellt worden.

Hintergründe der Tat

Laut Anklage suchte der damals als Fußbodenleger tätige Nazmi G. am 30. Juli 1984 das Zimmer seiner ehemaligen Freundin in einem Aschaffenburger Schwesternwohnheim auf. Motiv für den anschließenden Streit war offenbar die vorangegangene Trennung des Paares. Der Angeklagte gab an, die junge Frau im Verlauf einer handgreiflichen Auseinandersetzung mit ihrem Schal erdrosselt zu haben. Unmittelbar nach der Tat setzte er sich in die Türkei ab.

Ermittlungserfolg durch verdeckte Maßnahmen

Das ehemalige Schwesternwohnheim in der Lamprechtstraße - am 30. Juni 1984 wurde Maria Köhler im fünften Stock getötet.

Das ehemalige Schwesternwohnheim in der Lamprechtstraße - am 30. Juni 1984 wurde Maria Köhler im fünften Stock getötet. (Archivbild)

Lange Zeit blieb der Aufenthaltsort des Verdächtigen unbekannt, obwohl er zwischenzeitlich sogar mehrere Jahre unter falscher Identität erneut in Deutschland gelebt hatte. Erst eine Neubewertung der Spuren durch Altfall-Ermittler Ende 2024 brachte den Durchbruch. Nach einem Zeugenhinweis infolge der Sendung „Aktenzeichen XY“ gelang es deutschen Behörden, den Mann in seinem Heimatort nahe der türkisch-syrischen Grenze zu lokalisieren.

Ein entscheidender Teil der Ermittlungen fand vor Ort in der Türkei statt. Durch den Einsatz eines verdeckten Ermittlers und gezielte Informationsgewinnung im sozialen Umfeld des Gesuchten konnte dessen Identität zweifelsfrei geklärt werden. Im vergangenen Juli erfolgte schließlich die Festnahme und spätere Auslieferung nach Deutschland.

Juristische Bewertung: Mord oder Totschlag

Im Zentrum der Hauptverhandlung steht die Frage der rechtlichen Einordnung der Tat. Während die Verteidigung auf eine Tat im Affekt plädiert, sieht die Staatsanwaltschaft Merkmale wie Heimtücke und niedrige Beweggründe als erfüllt an. Diese Differenzierung ist für den Ausgang des Verfahrens von existenzieller Bedeutung:

  1. Sollte das Gericht die Tat als Totschlag werten, wäre diese bereits verjährt, was eine Freilassung des Angeklagten zur Folge hätte.
  2. Bei einer Verurteilung wegen Mordes droht dem 67-Jährigen eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Die Staatsanwaltschaft führt an, der Angeklagte habe aus übersteigerter Eifersucht gehandelt. Zudem steht der Verdacht im Raum, Nazmi G. habe die Beziehung auch genutzt, um seinen Aufenthaltsstatus in Deutschland zu sichern. Das Gericht hat für den Prozess insgesamt fünf Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird für Ende Juni erwartet.