Mutter erwirkte den BeschlussGericht verpflichtet Vater zu Umgang mit seinen Söhnen

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Symbolbild

Frankfurt am Main – Das Oberlandesgericht Frankfurt hat einen Vater zu Treffen mit seinen Söhnen verpflichtet. Der Mann lebe seit Anfang 2017 getrennt von der Mutter und den Kindern und habe seitdem nur sporadischen Kontakt mit den drei Jungen gehabt, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Da die Kinder ihren Vater vermissten, erwirkte die Mutter einen Beschluss, der den Mann zum Umgang mit seinen Kindern verpflichtete. Dagegen ging er erfolglos vor. Kinder hätten ein Recht auf Umgang mit ihren Eltern, erklärte das Oberlandesgericht (OLG).

Kindesvater soll Prioritäten neu ordnen

Der Vater habe erklärt, er stehe beruflich und privat unter enormem Druck, habe ein neugeborenes Kind, arbeite bis zu 120 Stunden wöchentlich und schlafe nur drei bis vier Stunden pro Nacht. Er führte die Argumente gegen einen Beschluss des Amtsgericht an, der ihm das Recht - und die Pflicht - zusprach, die drei Söhne an einem Sonntag im Monat tagsüber sowie in Teilen der Ferien zu sich zu nehmen.

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Das OLG bestätigte die Regelung, da die Verweigerung jeglichen Umgangs mit dem Kind und damit die Loslösung von einer persönlichen Bindung einen maßgeblichen Entzug elterlicher Verantwortung und zugleich die Vernachlässigung eines wesentlichen Teils der Erziehungspflicht darstelle.

Die Belange des Kindesvaters sollten ihn eher veranlassen, seine Prioritäten umzustrukturieren, „statt seiner verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Umgangspflicht mit seinen drei älteren Kindern weiter nicht nachzukommen“, erklärten die Richter. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar. (dpa)

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