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Führerschein für Monate wegMit 185 km/h durch Berlin – Raser will Geschwindigkeit „gar nicht gemerkt“ haben

Lesezeit 2 Minuten
Zu Lichtspuren verwischt sind die Fahrzeuge auf der einer Autobahn. Die Aufnahme entstand mitgezogen aus freier Hand bei einer Belichtungszeit von einer fünftel Sekunde. (Symbolbild)

Ein Raser ist in Berlin laut Polizei 105 km/h schneller gefahren, als erlaubt. (Symbolbild)

Die Polizei hat einen 19-Jährigen geschnappt, der mit 185 km/h durch die Hauptstadt raste. Erlaubt waren dort nur 80 km/h.

In der Nacht von Samstag auf Sonntag ist der Polizei in Berlin ein Raser ins Netz gegangen. Die Beamten überprüften einen Autofahrer im Berliner Stadtteil Neukölln, weil dieser deutlich zu schnell unterwegs war.

Gegen 23.20 Uhr fiel der Besatzung eines zivilen Polizeiautos ein Mercedes auf, der mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit auf der BAB 113 in Fahrtrichtung Nord unterwegs war.

19-Jähriger fährt mit 185/km durch Berlin

An der Anschlussstelle Adlershof setzen sich die Beamten laut Polizeibericht hinter den Wagen, der zu diesem Zeitpunkt mit überhöhter Geschwindigkeit auf dem en linken Fahrstreifen fuhr. Demnach filmten die Beamten die Verfolgungsjagd den Rest der Strecke und konnten bei dem Autofahrer eine Geschwindigkeit von 185 km/h statt der dort erlaubten 80 km/h feststellen.

An der Anschlussstelle Grenzallee stoppten sie laut Bericht das Fahrzeug und überprüften den 19-jährigen Fahrzeugführer, der erst seit September 2022 im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis gewesen sein soll. Seine Erklärung für das Verkehrsdelikt: Er habe „gar nicht gemerkt“, dass er zu schnell unterwegs gewesen sei. Den Fahrer erwarten laut Polizei nun zwei Punkte in Flensburg sowie drei Monaten Fahrverbot und ein Bußgeld von mindestens 800 Euro.

Berlin: Fahrer erwartet Geldstrafe und Fahrverbot

Laut Einschätzungen der Polizei zum Strafmaß wird das Fahrverhalten des 19-Jährigen offenbar nicht als illegales Autorennen gewertet. Sogenannte „Alleinraser“ können sich gemäß Paragraf 315 d strafbar machen. Eingeführt wurde das oftmals als „Raser-Paragraf“ bezeichnete Gesetz im Jahr 2017 als Reaktion auf verschiedene mit illegalen Autorennen in Zusammenhang stehende Unfälle, unter anderem auf dem Berliner Kudamm im Jahr 2016. Verurteilten drohen Haftstrafen bis zu zwei Jahre oder Geldstrafen.

Das Gesetz soll laut ADAC unter anderem die Raser erfassen, die vor der Polizei fliehen. Bloße, auch erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen – ohne die Absicht, ein Rennen gegen sich selbst nachzustellen, also Fahrten ohne typischen Renncharakter – sollen hingegen nicht als strafbares „Einzelrennen“ verfolgt werden.

In Berlin sind die Bevölkerungs- und Verkehrsunfallzahlen sowie der Kfz – Bestand seit dem Jahr 2015 kontinuierlich angestiegen. (pst)