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Geflügelpest-VerdachtTausende Puten in Hessen werden getötet

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Ein Schild mit der Aufschrift „Geflügelpest Schutzzone“ weist auf die Gefahr einer Influenza hin.

Um den Mastbetrieb wurde aufgrund des Verdachtes einer Geflügelpest eine Schutzzone eingerichtet. (Symbolbild)

Das Veterinäramt hat im Landkreis Gießen einen Putenmastbetrieb dazu aufgefordert, Tausende Tiere zu töten. Nachdem 50 Puten in dem Betrieb verendet waren, erhärteten erste Proben den Verdacht einer Geflügelpest.

Wegen des Verdachts auf Geflügelpest müssen sämtliche rund 8500 Tiere eines Putenmastbetriebes in Hungen (Landkreis Gießen) getötet werden. Dies habe das Veterinäramt angeordnet, teilte der Landkreis am Montag mit.

Nachdem in dem Betrieb im Hungener Stadtteil Utphe am Wochenende 50 Puten verendeten, seien umgehend eine tierärztliche Abklärung durch den Geflügelgesundheitsdienst des Landes Hessen sowie Untersuchungen des Hessischen Landeslabors in Gießen erfolgt.

Geflügelpest auf Mastbetrieb – Erreger H5 nachgewiesen

Der Betrieb habe rasch und korrekt reagiert. Bis Montag seien in dem Betrieb bereits mehrere Hundert Tiere verendet. In ersten Proben sei der Geflügelpest-Erreger H5 nachgewiesen worden, weitere Proben würden nun im Labor des Friedrich-Löffler-Instituts für Tiergesundheit abgeklärt.

Vor dem Hintergrund des erheblichen Ansteckungsrisikos, der Geschwindigkeit der Ausbreitung in dem Bestand und auch des Leids der erkrankten Tiere sei deren Tötung notwendig, erklärte Christian Zuckermann, Dezernent für Veterinärwesen des Landkreises Gießen. „Der Schutz der Tiere aller umliegenden Haltungen hat oberste Priorität.“

Geflügelpest: Schutz- und Überwachungszone eingerichtet

Die getöteten Tiere sollten anschließend für die Umgebung unschädlich entsorgt werden. Neben dem Verwaltungsstab des Landkreises und dem Veterinäramt seien unter anderem auch das hessische Landwirtschaftsministerium sowie das Regierungspräsidium Gießen eingebunden. Eine Schutz- und eine Überwachungszone im Umkreis von drei beziehungsweise zehn Kilometern seien in Vorbereitung.

Einzelheiten regele eine Allgemeinverfügung, die am 10. November in Kraft treten soll. Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, ist eine hochansteckende Tierseuche. Erreger der sind Influenza-Viren, die grundsätzlich auch auf Menschen übertragen werden können, wie es hieß. Insgesamt sei das Risiko laut Robert Koch-Institut bei der aktuellen in Deutschland kursierenden Variante aber als sehr gering einzuschätzen. Gefährdet seien demnach nur Personen mit engem Kontakt zu infiziertem Geflügel. (dpa)