Inzestfall von AmstettenJosef F. könnte in Normalvollzug verlegt werden

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Amstetten Haus PA 2004

Die Fassade des Hauses, in dem F. mit seiner Tochter wohnte, wurde gründlich renoviert.

Ein Gericht in Österreich hat entschieden, den Täter des Inzestfalls von Amstetten, Josef F., in den Normalvollzug zu verlegen. Ob es dazu kommt, bleibt jedoch vorerst offen. Der Fall hatte vor 14 Jahren für weltweites Entsetzen gesorgt. F. hatte seine Tochter über 24 Jahre hinweg in einem Verlies gefangen gehalten, tausendfach vergewaltigt und sieben Kinder mit ihr gezeugt. Erst als eines der Kinder lebensgefährlich erkrankte und F. der Einlieferung ins Krankenhaus zustimmte, kamen die Ermittlungsbehörden F. auf die Schliche. 

Nun soll F., der mittlerweile seinen Namen geändert haben soll, aus dem sogenannten Maßnahmen- in den Normalvollzug verlegt werden, das hat das Landgericht Krems entschieden, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“. Zuvor hatte die österreichische Nachrichtenagentur APA entsprechend berichtet. 

Beschluss ist noch nicht rechtskräftig

Der Beschluss sei allerdings noch nicht rechtskräftig, erklärte Gerichtssprecher Ferdinand Schuster gegenüber der „SZ“. Die Staatsanwaltschaft habe gegen die Entscheidung Beschwerde erhoben, die Sache werde demnach nun dem Oberlandesgericht Wien vorgelegt. 

Die Entscheidung des Gerichts in Krems basiere auf einem psychiatrischen Ergänzungsgutachten, das Ende März eingereicht worden sei, heißt es im Bericht weiter. Die bedingte Entlassung aus dem Maßnahmenvollzug sei für eine Probezeit von zehn Jahren ausgesprochen worden und soll an Weisungen geknüpft sein. Laut Gerichtssprecher Schuster handele es sich dabei um „psychiatrische Kontrollen“. Aktuell befindet sich F. weiter im Maßnahmenvollzug, das bleibe bis zur etwaigen Rechtskraft des Beschlusses auch so, erklärte Schuster. 

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F. wurde im Jahr 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt und zusätzlich in eine „Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher“ eingewiesen. Seitdem sitzt F. in der Justizanstalt Krems-Stein ein. (das) 

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