Kleinkind verhungertGericht bestätigt Geldstrafe für Mitarbeiterin des Jugendamtes

Figur der Justitia (Symbolbild)
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Hamm – Nach dem Hungertod eines zweijährigen Jungen im Sauerland hat das Oberlandesgericht Hamm die Geldstrafe für die zuständige Mitarbeiterin des Jugendamts in letzter Instanz bestätigt. Die Mitarbeiterin habe es monatelang versäumt, sich einen persönlichen Eindruck vom Zustand des Jungen zu verschaffen, obwohl es Warnungen von einem anderen Jugendamt gegeben habe, hieß es am Freitag in einer Mitteilung des Gerichts. So sei ihr das Verhungern des Jungen „pflichtwidrig verborgen“ geblieben. „Bei Warnzeichen müssen Jugendamtsmitarbeiter handeln und den Sachverhalt erforschen“, sagte ein Gerichtssprecher.
Mit dem Beschluss wird eine Entscheidung des Landgerichts Arnsberg von Anfang 2020 bestätigt. Die Mitarbeiterin des Jugendamts im Hochsauerlandkreis muss 3500 Euro zahlen. Die Mutter des verhungerten Jungen war im Juni 2018 vom Landgericht Arnsberg zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Seit Februar 2019 ist dieses Urteil rechtskräftig.
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Der Fall des kleinen Jungen hatte große Bestürzung ausgelöst. Er war als achtes von neun Kindern einer alleinerziehenden Mutter Ende Februar 2014 an massiver Unterernährung gestorben. Der zweijährige Junge wog zu diesem Zeitpunkt laut Gerichtsunterlagen nur noch rund 6,5 Kilogramm - das Normalgewicht liegt in dem Alter laut Gericht bei etwa 12 Kilogramm. (dpa)