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Kündigung wegen toter KatzeChef muss mehr als 40.000 Euro zahlen

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Eine Katze schaut in die Kamera.

Ein Kfz-Handwerker meldet sich krank, nachdem seine Katze gestorben ist. Das Urteil vor Gericht überrascht. (Symbolbild)

Ein Kfz-Handwerker meldet sich krank, nachdem seine Katze gestorben ist. Die Kündigung durch seinen Vorgesetzten kommt diesen teuer zu stehen.

In Finnland trauerte ein Kfz-Mechaniker um sein Haustier. Das schwer erkrankte Tier musste eingeschläfert werden, woraufhin sich der Mann in einem psychisch belastenden Zustand krankmeldete. Sein Vorgesetzter zeigte dafür kein Verständnis und erkannte die Krankschreibung nicht an. Trotz ärztlicher Bescheinigung forderte er den Mitarbeiter zur Rückkehr an den Arbeitsplatz auf.

Finnland: Krankmeldung nach Tod der Katze führt zu Arbeitsrechtsstreit

In einer Nachricht beklagte sich der Vorgesetzte darüber, nun selbst die Aufgaben des Mitarbeiters übernehmen zu müssen. Dem Angestellten wurden zwei Optionen genannt: die Rückkehr an den Arbeitsplatz oder die eigene Kündigung. Daraufhin nahm er seine Arbeit noch während der Krankschreibung wieder auf. Dennoch verschärfte sich die Situation weiter, und er wurde erneut vor die Wahl gestellt, selbst zu gehen oder eine Entlassung hinzunehmen. Am Ende wurde das Arbeitsverhältnis beendet.

Haustier gestorben: Kfz-Mechaniker in Finnland vor Gericht

Die Auseinandersetzung landete laut der finnischen Boulevardzeitung „Iltalehti“ vor Gericht. Das Unternehmen rechtfertigte die Entlassung mit einer Vielzahl von Vorwürfen, darunter ungenehmigtes Fernbleiben, angebliche Drohungen, Arbeitsverweigerung sowie Kränkungen in einer internen Chatgruppe. Zudem erklärte der Arbeitgeber, der Mann habe bei seiner Arbeit zahlreiche Fehler gemacht und dafür schriftliche Abmahnungen erhalten. Entsprechende Nachweise konnte die Firma jedoch nicht vorlegen. Das Gericht sah weder Belege für die behaupteten Abmahnungen noch für schwerwiegende Fehler.

Rechtskräftiges Urteil: Arbeitgeber zahlt nach Kündigung wegen Katze

Das Bezirksgericht Pirkanmaa gab dem Angestellten recht. Die Firma wurde zu rund 11.600 Euro Schadensersatz verurteilt und musste zudem 2.600 Euro an ausstehender Lohnfortzahlung zahlen. Weil die Entlassung im Zusammenhang mit dem gesundheitlichen Zustand des Mannes stand, sprach das Gericht ihm weitere 10.000 Euro Entschädigung nach dem Gleichbehandlungsgesetz zu. Zusammen mit den Anwaltskosten belief sich die Gesamtsumme für den Arbeitgeber auf über 40.000 Euro.

Der Kfz-Mechaniker erlebte den Ausgang des Verfahrens nicht mehr. Er verstarb vor der Urteilsverkündung durch das Bezirksgericht, die zugesprochene Summe ging an seine Erben. Der Arbeitgeber legte Berufung ein, wodurch sich die Auszahlung verzögerte. Das Berufungsgericht in Turku wies den Antrag am 15. Januar zurück und ließ keine weitere Verhandlung zu. Damit ist das Urteil rechtskräftig. (jag)