Choleriker in GeldnötenWas Akten über den mutmaßlichen Polizistenmörder aussagen

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Blumen liegen und Kerzen stehen am Eingang der Polizei in Kusel (Rheinland-Pfalz).

  • Der mutmaßliche Polizistenmörder Andreas S. beschäftigt die Justiz schon lange.
  • Bereits 2004 soll er einen Bekannten bei der Jagd verletzt haben.

Der mutmaßliche Todesschütze von Kusel füllt seit Jahrzehnten die Strafakte der Justiz. Der Mann, der Ende Januar mit einem Komplizen eine Polizeianwärterin und ihren 29 Jahre alten Kollegen bei einer Verkehrskontrolle nahe der pfälzischen Stadt Kusel erschossen haben soll, wurde nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ erstmals im Jahr 2006 auffällig.

S. soll durch das Landgericht Saarbrücken wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt worden sein.

Jäger traf Kollegen versehentlich in Hals und Brust

Demnach hat der leidenschaftliche Jäger sich im Oktober 2004 im Bereich Bexbach als Pächter eines Reviers mit einem Bekannten auf Hasenjagd begeben. Ohne ausreichenden Blick auf das Ziel feuerte er seine Schrot-Flinte ab. Dabei traf er versehentlich den Jagdkollegen in Hals und Brust. Das Geschoss verletzte insbesondere den Augenbereich erheblich. Die Strafkammer hielt dem Angeklagten seinerzeit zu Gute, dass er ein Geständnis abgelegt hatte. Ferner zahlte der Delinquent an das Opfer 5.000 Euro Schmerzensgeld. Zwar ging Andreas S. gegen den Schuldspruch vor, aber das saarländische Oberlandesgericht verwarf seine Revision.

Der Saarländer betrieb eine Bäckerei und einen Wildhandel. Die Geschäfte aber begannen irgendwann schlecht zu laufen. So wird er gleich mehrfach wegen Wilderei aktenkundig. Mit den illegal getöteten Tieren hofft der für seine cholerischen Ausbrüche bekannte Gewerbetreibende offenbar sein Geschäft wieder hochzubringen. Zumal die Ermittlungen gegen ihn immer ins Leere laufen.

Beschuldigter von Kusel wartete mit Alibi für Tatzeit auf

So auch im Jahr 2017. Andreas S. hat seine Pacht und seinen Jagdschein verloren. In einem fremden Jagdrevier soll er an einem Tag im September ein Reh geschossen haben. Ein Bekannter schreckte ihn auf, versuchte ihn zu stoppen. Der mutmaßliche Wilderer aber soll mit seinem Wagen auf den Zeugen zugerast sein, so dass dieser sich nur durch einen Sprung zur Seite retten konnte.

Als das Opfer Strafanzeige erstattete, wartete der Beschuldigte mit zwei Zeugen auf, die ihm ein Alibi für die Tatzeit lieferten. Notgedrungen stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.

Fall Kusel: Wirtschaftlich ging es für Andreas S. bergab

In der Folgezeit ging es mit Andreas S. jedoch weiter bergab. Finanziell scheint ihm das Wasser bis zum Hals gestanden zu haben. Im Zusammenhang mit der von ihm betriebenen Bäckerei und einem rollenden Imbiss wird dem Geschäftsmann vorgeworfen, von Ende 2019 bis Februar 2020 für seine Mitarbeiter Sozialabgaben und Löhne nicht gezahlt zu haben. Die Anklage beim Schöffengericht beziffert den Schaden laut einem Justizsprecher auf 100.000 Euro. Zugleich wird Andreas S. Insolvenzverschleppung vorgeworfen. Der Angeklagte habe sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert, berichtete der Behördensprecher weiter. 

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Das Verfahren wurde demnach inzwischen mit einem weiteren Verfahren wegen des Vortäuschens einer Straftat und versuchten Betruges verbunden. So soll Andreas S. im Jahr 2019 einen Raubüberfall in seiner Bäckerei fingiert haben. Die angebliche Beute betrug laut den Saarbrückern Anklägern zirka 50.000 Euro. Den Verlust machte der mutmaßliche Betrüger bei seiner Versicherung geltend. Auch zu diesem Vorwurf schweigt der Anwalt. 

Einbruchsdiebstahl soll fingiert gewesen sein

Ferner laufen noch zwei Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken. Erneut geht es um Versicherungsbetrug, berichtete Pressesprecher Mario Krah. Und wieder zeigte der Beschuldigte einen mutmaßlich inszenierten Einbruchsdiebstahl in seiner Bäckerei an. Zugleich besteht der Verdacht, dass der Geschäftsinhaber Fahrzeuge seines Betriebes abgefackelt hat, um die Versicherungssumme zu kassieren. Der jetzige Anwalt des Beschuldigten war trotz mehrfacher Anfrage nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

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