Der Weimarer „Maskenrichter“ scheitert in Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht weist die Beschwerde gegen seine Verurteilung als unzulässig ab.
Bundesverfassungsgericht„Maskenrichter“ von Weimar scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung
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Die Verfassungsbeschwerde des Weimarer Maskenrichters wurde vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe für unzulässig erklärt.(Symbolbild)
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