Am Montag wurde ein 32-jähriger Angeklagter wegen bandenmäßigem Anbau von Cannabis sowie Besitz und Handel mit Cannabis verurteilt.
DrogendelikteLandgericht verhängt Bewährungsstrafen gegen drei Oberberger

Ein Angeklagter wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
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Zur Selbstversorgung mit Marihuana hatten ein 32-Jähriger, sein Vater (62) sowie dessen Lebensgefährtin (49) von 2019 bis 2022 Cannabis in mehreren selbst eingerichteten Plantagen in ihren gemeinsam bewohnten Häusern in Bergneustadt angebaut. Bei einer Razzia der Polizei waren im April 2022 insgesamt fünf professionell eingerichtete Räume zum Anbau von Cannabis in den beiden von den Angeklagten bewohnten Häusern festgestellt worden.
Am Montag wurde der 32-Jährige nun wegen bandenmäßigem Anbau von Cannabis sowie Besitz und Handel mit Cannabis verurteilt. Zudem befand das Gericht ihn des bandenmäßigen Drogenhandels mit Amphetamin für schuldig. Er wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung sowie zur Zahlung von 1200 Euro an die Staatskasse verurteilt.
Vater befürchtete finanzielle Probleme
Der 62-Jährige und seine Lebensgefährtin wurden hingegen wegen Beihilfe zum bandenmäßigen Anbau von Cannabis sowie Besitz von und Handel mit Cannabis zu jeweils neun Monaten Haft zur Bewährung verurteilt. Das Gericht befand die 49-Jährige und den 62-Jährigen betreffend: „In der Abwägung sind wir zu einer Beihilfe gekommen“, weil der 32-Jährige der „wirtschaftliche Haupt-Profiteur war“. Das Paar muss zudem jeweils 500 Euro als Bewährungsauflage an die Staatskasse zahlen.
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Laut dem Urteil des Gerichts betrieben die drei Angeklagten den Cannabisanbau vor dem Hintergrund des gesteigerten Konsums des 32-Jährigen. Aufgrund der Kosten, die der Konsum für den 32-Jährigen verursachte, befürchtete dessen Vater, dass der Sohn finanziell „abrutschen“ könnte. 2019 habe der 62-Jährige dann geholfen, mehrere Räume in den Wohnhäusern zum Anbau von Cannabis auszustatten.
Unter anderem wurden Grow-Zelte und zwei aus OSB-Platten zusammengebaute Anbau-Boxen angelegt, die mit LED-Lampen mit Zeitschaltuhren sowie Luftfiltern ausgerüstet worden waren. Bei der Razzia wurden zudem 800 Gramm Marihuana in zwei Anbau-Boxen sichergestellt. Zudem hatten die Ermittler in den Häusern der Angeklagten ein knappes Kilogramm Marihuana, zehneinhalb Gramm Haschisch sowie 218 Gramm Amphetamin sichergestellt und beschlagnahmt.
Das Gericht zeigte sich aber davon überzeugt, dass Cannabis und Amphetamin vor allem für den Eigenkonsum des 32-Jährigen bestimmt gewesen seien. Die Verteidiger verzichteten auf Rechtsmittel gegen das Urteil. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Sie hatte für den 32-Jährigen drei Jahre Haft gefordert und jeweils zwei Jahre Haft für das Paar.