In dem von Anfang Februar bis Mitte März geführten Prozess musste sich Høiby in 40 Anklagepunkten verantworten.
Mette-Marits SohnMarius Borg Høiby zu langer Haftstrafe verurteilt

Kronprinzessin Mette-Marit von Norwegen (l) und ihr Sohn Marius Borg Høiby. (Archivfoto)
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Der Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit, Marius Borg Høiby, ist laut norwegischen Medien für eine Reihe von Straftaten zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das berichten die Zeitungen „Verdens Gang“ und „Aftenposten“ übereinstimmend.
In dem von Anfang Februar bis Mitte März geführten Prozess musste sich Høiby in 40 Anklagepunkten verantworten. Die Staatsanwaltschaft sah ihn in 39 Fällen als schuldig an und forderte eine Haftstrafe von sieben Jahren und sieben Monaten.
Vier Jahre Gefängnis für Marius Borg Høiby
Der 29-Jährige hatte mehrere der Taten gestanden. Dabei geht es unter anderem um Körperverletzung, Vandalismus, Verstöße gegen ein Kontaktverbot zu einer Ex-Freundin – die norwegische Medien nach dem Osloer Stadtteil Frogner „Frogner-Frau” nennen –, verschiedene Verkehrsdelikte sowie den Transport von 3,5 Kilogramm Marihuana.
Høiby wies die gegen ihn erhobenen Vorwürfe, vier schlafende Frauen vergewaltigt zu haben, zurück. Während der Treffen mit den Frauen fertigte er jedoch Foto- und Videoaufnahmen an, die auf seinen Mobiltelefonen gespeichert waren und eine zentrale Rolle in der Beweisführung der Staatsanwaltschaft spielten. Im Verlauf des Prozesses stellte die Verteidigung zudem die Glaubwürdigkeit eines der mutmaßlichen Opfer infrage.
Mehrfach bemühte sich der Sohn von Mette-Marit während und nach dem Prozess um seine Entlassung aus der Untersuchungshaft – notfalls unter Auflagen wie dem Tragen einer elektronischen Fußfessel. Kurz vor der Urteilsverkündung unternahm er einen weiteren Vorstoß und verwies dabei auf den Gesundheitszustand seiner Mutter. Diese leidet an einer unheilbaren chronischen Lungenerkrankung und benötigt dringend eine neue Lunge, wie das norwegische Königshaus angibt.
Zum Abschluss der Verhandlung beantragte die Verteidigung einen Freispruch von den Vergewaltigungsvorwürfen und plädierte im Übrigen für eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren. (mbr)