Tödliches Autorennen in MoersAngeklagter bekommt vier Jahre statt lebenslanger Haft

Blumen und Kerzen stehen an der Stelle in Moers, an der 2019 eine unbeteiligte Frau bei einem Autorennen getötet wurde.
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Kleve – In einem neu aufgerollten Prozess nach einem tödlichen Autorennen in Moers am Niederrhein ist der 24-jährige Angeklagte zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das teilte eine Gerichtssprecherin nach der Verkündung des Urteils am Montagabend mit.
Damit fällt die Strafe des Landgerichts Kleve in der Neuauflage des Prozesses deutlich milder aus als die lebenslange Freiheitsstrafe, die die Richter im Februar 2020 verhängt hatten. Eine 43 Jahre alte unbeteiligte Autofahrerin hatte im April 2019 tödliche Verletzungen erlitten, als der hochmotorisierte Wagen des jungen Mannes gegen ihr Auto prallte.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Mordurteil gegen den Fahrer jedoch aufgehoben, weil die Richter nicht genügend Belege dafür gesehen hatten, dass der Mann vorsätzlich gehandelt hatte. Mit ihrem Urteil am Montag folgte auch das Landgericht nun dieser Ansicht und verurteilte den Angeklagten lediglich wegen eines illegalen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge.
Mit 167 km/h durch Tempo-50-Zone
Der zur Tatzeit 22 Jahre alte Hauptangeklagte war am Ostermontagabend mit einem 600 PS starken Auto mit bis zu 167 Kilometern pro Stunde durch ein Tempo-50-Wohngebiet in Moers gerast. Als eine unbeteiligte Frau mit ihrem Kleinwagen aus einer Seitenstraße kam, konnte der Mann nicht mehr bremsen und rammte den Wagen der Frau heftig. Die Frau war laut Gericht an den Hirnschäden als Folge des Aufpralls gestorben.
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Der BGH hatte auf eine Aussage des Angeklagten verwiesen, dass er auf einer gut einsehbaren Vorfahrtsstraße unterwegs gewesen sei und deshalb darauf vertraut habe, dass es zu keinem Unfall kommen werde. Diese Aussage habe das Gericht bei seinen Überlegungen zu einem bedingten Tatvorsatz nicht ausreichend gewürdigt. Der zweite Angeklagte und Kontrahent des aus dem Kosovo stammenden Hauptangeklagten hatte drei Jahre und neun Monate Haft bekommen. Diese Strafe war beim BGH bestätigt worden. (dpa)