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Jetski-DramaMutter kommt bei Kollision mit ihren Zwillingstöchtern ums Leben

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Frau auf einem Jetski.

Der Unfall ereignete sich in der Bucht von Arcachon. (Symbolbild)

Der Vorfall ereignete sich während eines Familienausflugs in der beliebten Urlaubsregion rund 66 Kilometer südwestlich von Bordeaux.

Bei einem tragischen Unfall in der Bucht von Arcachon ist eine 47-jährige Frau ums Leben gekommen, nachdem sie auf einem Jetski von ihren Zwillingstöchtern gerammt worden war. Laut der Boulevard-Website „20 Minuten“ ereignete sich der Vorfall während eines Familienausflugs in der beliebten Urlaubsregion rund 66 Kilometer südwestlich von Bordeaux. Die Frau, die mit ihrem Partner unterwegs war, erlitt schwere Kopfverletzungen und starb trotz sofortiger medizinischer Versorgung wenige Stunden später im Krankenhaus.

Mutter stirbt bei Jetski-Kollision – Zwillingstöchter stehen unter Schock

Die 16-jährigen Zwillingstöchter, die auf einem weiteren Jetski saßen, wurden bei dem Unfall leicht verletzt und erlitten einen Schock. Sie wurden zusammen mit dem ebenfalls leicht verletzten Lebensgefährten der Verstorbenen zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Der genaue Unfallhergang ist noch Gegenstand der Ermittlungen.

In Frankreich sind Jetski-Unfälle zwar selten, aber die Zahl der Vorfälle hat in den letzten Jahren laut der französischen Tageszeitung „Sud Ouest“ zugenommen. Im Jahr 2023 gab es 55 Rettungseinsätze nach Jetski-Unfällen, ein Anstieg gegenüber 34 im Vorjahr. Die Behörden appellieren an alle Wassersportler, die Sicherheitsvorschriften und Geschwindigkeitsbegrenzungen einzuhalten, um solche tragischen Unfälle zu vermeiden.

In Frankreich gelten strenge Sicherheitsvorschriften für Jetskis. Ab einer Motorleistung von 4,5 kW ist ein Bootsführerschein erforderlich, das Mindestalter der Fahrer beträgt 16 Jahre. Schwimmwesten nach der Norm NF-EN 12402 sind Pflicht und eine wasserdichte Taschenlampe muss mitgeführt werden. Jetskis dürfen nur in ausgewiesenen Gebieten gefahren werden, Badestellen und Naturschutzgebiete sind tabu. In Küstennähe und in Häfen gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen. Betriebszeiten sind von 7.00 bis 20.00 Uhr, aber nur bei Sicht über 1.000 Meter. Die Einhaltung dieser Regeln dient dem Umweltschutz und der Sicherheit. (red/jag)