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Nach zwei Monaten25 verschwundene Jura-Examensklausuren wohl in WG wiederaufgetaucht

Lesezeit 3 Minuten
Universitaet_Muenster

Das Fürstbischöfliche Schloss, Sitz der Universität Münster (Symbolbild)

Köln/Hamm – Das Rätsel um 25 spurlos abhanden gekommene Examensklausuren von Jurastudenten aus Münster ist gelöst: Die Abschlussarbeiten der angehenden Juristen tauchten in einer Studenten-WG in Münster wieder auf. Das wurde jetzt durch eine Pressemitteilung des Oberlandesgerichtes Hamm bekannt, wo der Erstkorrektor, ein Richter am OLG Hamm, arbeitet.

In der Mitteilung des OLG Hamm heißt, es die im August geschriebenen Klausuren seien an die Privatadresse des Zweitkorrektors geschickt worden. Da der Postbote den Korrektor aber nicht zuhause antraf, gab er sie in dessen Nachbarschaft, eben der Studenten-WG, ab. Der Zweitkorrektor „hat erst gestern Abend hiervon Kenntnis erlangt und das unbeschädigte Paket sofort abgeholt", heißt  es weiter in der Pressemitteilung von Mitte Dezember.

Bewohner der Studenten-WG kamen nach dem überraschenden Klausuren-Fund in ihrer Wohnung aus dem Lachen offenbar gar nicht mehr raus. Das suggeriert jedenfalls ein Post auf dem Chatforum Jodel.

Die betroffenen Examenskandidaten, die jetzt seit Mitte Oktober befürchteten, ihre zweite Zivilrechtsklausur eventuell nochmal schreiben zu müssen, dürften sich ebenfalls freuen. Die Klausuren sind für sie gerade noch rechtzeitig gefunden worden. Denn eigentlich hätten sie sich bis Mitte Dezember entscheiden müssen, ob sie die Note des Erstkorrektors akzeptieren oder die Klausur im Januar nochmal schreiben.

Die Prüflinge seien informiert worden, dass die Zweitkorrektur jetzt erfolgen und das Prüfungsverfahren fortgesetzt werde, teilte das OLG Hamm mit. „Das hiesige Justizprüfungsamt bedauert den Vorfall sehr", beendet OLG-Pressesprecher Martin Brandt seine Mitteilung.

Hat das mysteriöse Verschwinden der Klausuren damit also zunächst ein glückliches Ende gefunden, wirft der ganze Vorgang gleichwohl einige Fragen auf.

Erste Frage: Üblicherweise teilt ein Postbote es den Empfängern von Sendungen mit, wenn er sie in der Nachbarschaft abgegeben hat und er schreibt auch auf, wo er sie abgegeben hat. Ist das in diesem Fall nicht geschehen?

Zweite Frage: Das Online-Portal Legal Tribune berichtete Anfang Dezember, die Klausuren seien vom Erstkorrektor am OLG Hamm an den Zweitkorrektor am Landgericht Münster geschickt worden. Das belege auch eine Eingangsquittung des Paketdienstes. Das steht allerdings im Widerspruch zu der Version der Geschichte, wie sie vom OLG Hamm dargestellt wird.

Welche Version nun stimmt, dürfte aber für die 25 Jurastudenten zweitrangig sein, deren Prüfung nun ohne Klausurwiederholung weitergehen kann.

Der ganze Vorgang jedenfalls erinnert an die peinliche Klausuren-Affäre des heutigen Ministerpräsidenten Armin Laschet (CDU). Der hatte als Lehrbeauftragter der RWTH Aachen als Leistungsnachweis nach einer im Jahr 2014 von ihm geleiteten Studienfahrt eine Klausur schreiben lassen. Und die verschwand spurlos. Wer dafür verantwortlich ist, ließ sich bis heute nicht klären. Für den damaligen Oppositionsführer im Düsseldorfer Landtag war die im Juni 2015 publik gewordene Angelegenheit jedenfalls extrem unangenehm. (ps)