Weil er einer Auszubildenden eine anzügliche Mail geschickt hatte, hat ein Pianist sein Engagement in einem Düsseldorfer Luxushotel verloren. Nun scheiterte der Musiker am Düsseldorfer Landgericht auch noch mit dem Versuch, dafür Schadenersatz einzuklagen.
Der Mittdreißiger hatte der Auszubildenden nach Angaben des Gerichts per Mail vorgeschlagen, eine gemeinsame Nacht im Doppelzimmer eines Luxushotels in Österreich zu verbringen. Das Hotel hatte die geplante Zusammenarbeit daraufhin abgesagt.
Pianist spielte in Luxushotel
Dies sei nicht zu beanstanden, so das Gericht: Die Mail sei „übergriffig und anzüglich“ gewesen. Der Pianist war nicht zur mündlichen Verhandlung erschienen. Über seinen Anwalt ließ er erklären, die E-Mail sei rein privater Natur gewesen. Zudem habe er nicht gewusst, dass die Auszubildende noch so jung sei.
Der Dienstvertrag hatte Auftritte von montags bis freitags für jeweils zwei Stunden am Abend vorgesehen. Als Gegenleistung waren Übernachtungen in einem Superior-Zimmer mit Frühstück und Abendessen sowie zwei Reisekostenpauschalen von jeweils 500 Euro vereinbart. Das Urteil kann noch angefochten werden. (dpa)


