Welche politischen Folgen ergeben sich aus dem Berliner Urteil zu Zurückweisungen an den deutschen Grenzen? Diese Frage war im ARD-„Morgenmagazin“ Thema.
Nach Asyl-UrteilGrünen-Fraktions-Chefin sieht „Merz und Dobrindt auf ganzer Linie gescheitert“

Britta Haßelmann (links) stellte sich am Mittwoch den Fragen von ARD-Moma-Moderatorin Sabine Scholt. (Bild: ARD)
Copyright: ARD
Pauschale Zurückweisungen von Asylbewerbern an den deutschen Staatsgrenzen sind ohne Durchführung des sogenannten Dublin-Verfahrens rechtswidrig. Zu dieser Eilentscheidung kam das Verwaltungsgericht Berlin nach Klage dreier Personen aus Somalia. Ob es sich hier um eine Einzelfallentscheidung handelt oder ob die von der schwarz-roten Regierung forcierte Migrationswende damit ausgebremst ist - darüber streiten Politikerinnen und Experten. Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann kam am Mittwoch im ARD-“Morgenmagazin“ zu einer sehr deutlichen Einschätzung.
„Merz und Dobrindt sind mit ihrem nationalen Alleingang auf der ganzen Linie gescheitert“, sagte Haßelmann im Gespräch mit ARD-Moderatorin Sabine Scholt. Der deutsche Bundeskanzler und der Bundesinnenminister seien nicht nur dafür verantwortlich, dass sie die Zusammenarbeit in Europa gefährdeten, sondern auch dafür, dass Recht gebrochen werde. Deshalb, so Haßelmann, könne die umstrittene Anordnung der Grenz-Zurückweisungen „keinen Bestand haben“.
Thorsten Frei erkennt „keine Maßgabe für das Regierungshandeln im Ganzen“

Thorsten Frei erklärte im ARD-“Morgenmagazin“: „Das Berliner Verwaltungsgericht kann selbstverständlich nicht über die Rechtslage in ganz Deutschland entscheiden.“ (Bild: ARD)
Copyright: ARD
Auch der Artikel 72, der eine Aussetzung der europäischen Migrations-Regeln im Falle einer Gefährdung der „öffentlichen Ordnung“ und „inneren Sicherheit“ vorsieht, greife nicht, glaubt die Grünen-Politikerin: „Da hat das Gericht ganz eindeutig gesagt: Die Voraussetzungen dafür liegen überhaupt nicht vor in unserem Land.“
Bereits im Wahlkampf hatten Vertreterinnern und Vertreter der Grünen wiederholt darauf hingewiesen, dass die von den Unionsparteien angestrebte Migrationswende europarechtswidrig sei. Haßelmann sieht sich nach dem Berliner Richterspruch bestätigt: „Merz und Dobrindt sind hier wirklich vor die Wand gefahren, obwohl wir alle Bedenken und massive Einwände geäußert haben. Das ist kein Weg, der gangbar ist.“
Anders bewertete im ARD-“Morgenmagazin“ Kanzleramtsminister Thorsten Frei die rechtliche Lage. „Wir haben hier ein erstinstanzliches Urteil im Eilverfahren“, sagte der CDU-Politiker. „Das Berliner Verwaltungsgericht kann selbstverständlich nicht über die Rechtslage in ganz Deutschland entscheiden. Insofern ist es keine Maßgabe für das Regierungshandeln im Ganzen.“ Frei räumte jedoch ein, die Regierung müsse nun „nachbessern und deutlich begründen, warum wir uns hier auf nationales Recht stützen“. (tsch)