Er dachte zunächst, die Forderung des Finanzamts sei ein Irrtum. Doch eine Prüfung bestätigte: Die Behörde hatte mit ihrer Nachforderung recht.
Steuerfalle nach Ehe-AusWarum Matthias Reim plötzlich 35.000 Euro nachzahlen musste

Matthias Reim musste 35.000 Euro an das Finanzamt nachzahlen. (Archivbild)
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Eine Trennung kann auch finanziell weitreichende Folgen haben. Das musste Matthias Reim erfahren. Der Musiker bekam 2021 Post vom Finanzamt – und sollte laut einem Artikel der „Bild“-Zeitung 35.000 Euro Steuern nachzahlen.
Grund dafür war seine Trennung von seiner dritten Ehefrau Sarah. Das Paar lebte nach Reims Angaben bereits seit Ende 2013 dauerhaft getrennt. Die Ehe wurde allerdings erst 2017 geschieden.
Warum das Finanzamt von Matthias Reim Geld forderte
Für die steuerliche Behandlung ist nicht erst die Scheidung entscheidend. Ehepaare können grundsätzlich nur bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie sich getrennt haben, gemeinsam veranlagt werden. Danach gelten andere steuerliche Regeln.
Reim schilderte gegenüber „Bild“: „2021 bekam ich Post vom Finanzamt. Man forderte mich auf, für mehrere Jahre Steuern nachzuzahlen.“

Matthias Reim (r) mit seiner heutigen Ehefrau Christin Stark. (Archivbild)
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Zunächst konnte der Musiker die Forderung offenbar kaum glauben. „Ich habe das erst gar nicht geglaubt und prüfen lassen. Leider hatte das Finanzamt recht“, sagte Reim.
Trennung statt Scheidung ist steuerlich entscheidend
Nach Reims Darstellung war ihm nicht bewusst gewesen, dass die dauerhafte Trennung steuerliche Konsequenzen hatte. „Denn bei einer endgültigen Trennung fällt man zurück in die höhere Single-Steuerklasse 1 – auch wenn man weiter verheiratet bleibt. Das wusste ich natürlich nicht.“
Die steuerliche Einordnung richtet sich dabei nach dem tatsächlichen Getrenntleben. Eine weiterhin bestehende Ehe bedeutet also nicht automatisch, dass die steuerlichen Vorteile einer gemeinsamen Veranlagung bis zur Scheidung bestehen bleiben.
Diese Steuerregel kostete Matthias Reim 35.000 Euro
Weil die Änderung in Reims Fall nicht rechtzeitig berücksichtigt worden war, kam es Jahre später zu der Nachforderung. 35.000 Euro musste der Musiker schließlich an das Finanzamt zahlen.
Für Ehepaare ist deshalb entscheidend, eine dauerhafte Trennung dem Finanzamt entsprechend mitzuteilen. Die steuerlichen Folgen greifen grundsätzlich ab dem Jahr, das auf das Jahr der dauerhaften Trennung folgt – nicht erst mit der rechtskräftigen Scheidung. (jag)
