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Prozess in KölnAdoptivsohn soll 75-Jährigen Vater getötet haben – aus Habgier

6 min
Rohbau

Der Tatort: ein Rohbau an der Boltensternstraße.

Köln – Die Hochzeitsfeier fiel eher nüchtern aus. In der Justizvollzugsanstalt Ossendorf vermählte der Standesbeamte vergangenen Mittwoch nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ den 32-jährigen S., mit seiner langjährigen Freundin. Zwei Trauzeugen begleiteten die Zeremonie in einem großen Aufenthaltsraum. Das Paar tauschte Ringe aus, ein Kuss, das war‘s. Kein Sekt, keine Häppchen, kein Fest. Nach der Trauung wurde der frischgebackene Ehemann wieder zurück in seine Zelle gebracht.

Die Anklage lautet Mord aus Habgier

Vom 15. Februar an muss sich der Deutsch-Afghane S. wegen Mordes aus Habgier an seinem Adoptivvater vor dem Schwurgericht verantworten. Sein Verteidiger Mustafa Kaplan weist die Vorwürfe zurück: „Nie war der Satz, dass die Anklage eine Behauptung darstellt richtiger als in diesem Verfahren. In der Hauptverhandlung werden die Vorwürfe in sich zusammenfallen.“

Am 26. Juni 2021 soll Kaplans Mandant den reichen Pensionär in eine Falle gelockt haben. Laut Anklage fuhr der Anlagenmechaniker an einem Samstag mit seinem Mentor zu einem Rohbau an der Boltensternstraße, in dem er arbeitete, um Wohnungseinheiten zu besichtigen. Tatsächlich aber wollte der Beschuldigte der Staatsanwaltschaft zufolge den Mittsiebziger aus dem dritten Stock des Gebäudes über das Treppengeländer hinunterstoßen.

Das Motiv: Offenbar stand eine Rücknahme der Adoption im Raum, die erst drei Monate zuvor erfolgt war. Durch die Tat versuchte der Angeklagte demnach, das Vermögen seines Opfers vorzeitig zu erben.

Der Plan misslang zunächst: Der Angegriffene wehrte sich, stützte sich am Geländer ab, um nicht hinunter zu fallen. Daraufhin soll der Adoptivsohn mit einem Handbeil auf sein Opfer eingeschlagen haben. Eine tödliche Jagd die Treppenstufen hinunter soll sich angeschlossen haben. Im ersten Stockwerk angekommen, konnte der alte Mann nicht mehr weiter. Wie die Mordkommission später rekonstruierte, soll sein Adoptivsohn erneut auf ihn eingeschlagen haben, bis er sich nicht mehr rührte. Die Rechtsmediziner stellten später 17 schwere Gesichts- und Hirnverletzungen fest.

Keine Reanimationsmaßnahmen festgestellt

Um den Mord zu verschleiern soll S. den Ermittlungserkenntnissen zufolge dem Sterbenden anschließend Whisky eingeflößt haben. Danach stieg er in sein Auto und fuhr nach Hause, um dann erneut nach Köln zurückzukehren. In jener Zeit soll der Angeklagte seine blutverschmierte Kleidung nebst Handbeil entsorgt haben. Kurz nach halb vier am Nachmittag steuerte der Handwerker erneut den Tatort an, um das Verbrechen wie einen Selbstmord aussehen zu lassen.

Via Handy meldete sich S. bei der Leitstelle der Feuerwehr. Angeblich sei sein Adoptivvater in dem kernsanierten Bau gestürzt und habe sich schwer verletzt. Zugleich bat er um Instruktionen, wie man dem bewusstlosen Rentner helfen könne. Dabei war der längst tot. Später wurde festgestellt, dass es keine Reanimationsmaßnahmen gegeben hatte.

Indizien sprechen für Erbschleicherei

Als die ersten Polizeibeamten eintrafen, schilderte der Angeklagte laut Anklageschrift seinen Gönner als depressiven alten Herrn mit Diabetes- und Alkoholproblemen, der durch Unfall oder einem Suizid gestorben sei. Herbert S. habe vermutlich seinem Leben ein Ende gesetzt, weil er den Tod seines Lebensgefährten zweieinhalb Jahre zuvor nicht verkraftet habe.

Im Verhör am Morgen darauf bekräftigte er die Version. Demnach will der Tatverdächtige seinen Vater nach der kurzen Wohnungsbesichtigung allein dort zurückgelassen haben, weil dieser sich noch weiter umsehen wollte. Vergeblich habe er versucht seinen Förderer telefonisch zu erreichen. Die Geschichte fiel in sich zusammen, als die Pathologen den Obduktionsbefund der Leiche durchgaben, der auf einen Mord hinwies. S. musste in Untersuchungshaft.

Die weiteren Ermittlungen und Zeugenaussagen unterstrichen den Tatverdacht: So war der Millionär weder ein Alkoholiker noch depressiv. Etliche Indizien legen das Bild nahe, dass der Angeklagte sich als Erbschleicher betätigte. Neben dem Mordopfer hatten ihn auch zwei weitere vermögende Bekannte in ihrem Testament bedacht.

Angeklagter gleich in mehreren Testamenten bedacht

So soll der Angeklagte einem Arbeitskollegen erzählt haben, dass er älteren Leuten helfe. Im Gegenzug würden diese ihn dann als Erben einsetzen. So sei er bei seinem Stiefvater verfahren, bei einem Lehrer und bei einer älteren Dame. Allerdings ließ er alle Gönner über die jeweils anderen Erbschaften im Unklaren.

Bei den Nachforschungen stellte sich heraus, dass S. 2009 mit unterschiedlichen Namen eingereist war. 2015 erhielt der Migrant zu seiner afghanischen auch die deutsche Staatsbürgerschaft. Neben seiner Handwerkslehre absolvierte er eine Online-Ausbildung zum Krankenpfleger.

Hilfe bei Pflege

Irgendwann lernte der junge Mann den Rentner, sein späteres Opfer, kennen. Über das „Wie“ existieren unterschiedliche Versionen. Fakt ist, dass seinerzeit der Partner des Millionärs schwer erkrankt war und intensiver Betreuung bedurfte. S. kümmerte sich um den Pflegebedürftigen. Auf diese Weise gewann er das Vertrauen seines späteren Opfers. Dieser dachte darüber nach, wer sich um ihn kümmern würde, sollte er einmal bettlägerig werden. Seine Wahl fiel auf S.

Die Vereinbarung sah laut den Strafverfolgern offenbar folgendermaßen aus: Der Angeklagte sollte den alten Mann in seiner Wohnung pflegen. Im Gegenzug wurde er adoptiert. Nach dem Tod des Seniors würde er sein Vermögen erben.

Am 11. März 2021 war es dann soweit. Der mutmaßliche Täter nahm den Nachnahmen seines Mentors an. Allerdings begannen seither die Probleme. Der Stiefvater nahm seinen Sohn ständig in Beschlag. Zugleich nahm er Anstoß an der Liebesbeziehung seines Erben zu einer Frau in Westfalen.

Am 20. Juni 2021 besuchte das Paar den Adoptivvater in seiner Wohnung in der Innenstadt, um ihm seine Heiratspläne zu eröffnen. Zwei Wochen später wolle man die Ehe eingehen, so die Nachricht. Der Stiefvater wurde aber nicht zur Feier eingeladen.

Sprachnachricht von Ermittlern sichergestellt

Er reagierte verstimmt. Er fürchtete laut Staatsanwaltschaft, dass die getroffene Vereinbarung zwischen ihm und seinem Stiefsohn nicht mehr galt. Die Ermittler stellten eine Sprachnachricht zwischen dem jungen Paar sicher, indem es darum ging, dass der alte Herr gedachte, die Adoption aufzuheben. Eine Drohung, die tatsächlich allerdings nur schwer durchsetzbar ist, da der Gesetzgeber ganz hohe rechtliche Hürden in diesem Kontext aufbaut.

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Geld komme und gehe, teilte die Verlobte ihrem Liebsten S., kurz vor dem mutmaßlichen Attentat mit. „Ganz ehrlich. Das habe ich Dir von Anfang an gesagt. Mir ist das sowas von egal und das ist nicht so, als hätten wir das wirklich nötig, zu betteln." Aus Sicht der Staatsanwaltschaft entschloss sich der Beschuldigte seinerzeit zu dem Mordkomplott.

Die Ermittlungsunterlagen legen nahe, dass sich S. durch seinen Stiefvater ständig unter Druck gesetzt fühlte. Gleich mehrfach soll er gegenüber Arbeitskollegen bekundet haben, wie sehr der alte Mann nerve. Der Zustand gipfelte laut Zeugenaussagen in der Frage: „Kennt keiner hier einen, der meinen Adoptivvater für 30.000 Euro von der Treppe schubsen würde?“ Laut Anklage soll sich S. letztlich selbst dazu entschlossen haben.