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„Werden durchgreifen“Polizei warnt und nimmt Böller-Krawallmacher ins Visier

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Ein Einkaufswagen mit Feuerwerk wird durch einen Supermarkt geschoben.

Am heutigen Tag beginnt der Verkauf von Silvesterfeuerwerk. (Symbolbild)

Angesichts der negativen Erfahrungen aus den Vorjahren geht auch die Bundespolizei mit erhöhten Einsatzkräften die Silvesternacht an.

Viele haben darauf gewartet, nun ist es endlich so weit: Ab sofort darf Feuerwerk für Silvester gekauft werden. Vor dem heiß ersehnten Verkaufsstart warnt die Bundespolizei eindringlich und zielt dabei besonders auf aggressive Unruhestifter ab.

„Ich warne jeden potenziellen Krawallmacher. Wir sind gut vorbereitet und werden durchgreifen“, sagte Andreas Roßkopf, Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), der „Rheinischen Post“. Gleichzeitig warnte die GdP vor zu wenig Einsatzkräften an Silvester und forderte mehr Böllerverbote und Schutzzonen in Städten.

Polizei warnt Randalierer: „Wir werden durchgreifen“

Angesichts der negativen Erfahrungen aus den Vorjahren stelle auch die Bundespolizei einen erhöhten Kräfteansatz für Silvester zusammen. „Insbesondere an den großen Bahnhöfen wie Köln, München, Berlin, Frankfurt, Düsseldorf, Hamburg oder Hannover“, erklärte Roßkopf.

Beim Umgang mit Pyrotechnik verletzen sich Menschen immer wieder schwer – teils sogar tödlich. In der vergangenen Silvesternacht kostete Leichtsinn mit Feuerwerk in Deutschland fünf Männern das Leben. Zahlreiche Menschen erlitten teils schwere Verletzungen. Besonders verheerend wirkten selbstgebaute Sprengsätze und illegale Kugelbomben.

Illegale Feuerwerkskörper sind besonders gefährlich

Das Landeskriminalamt (LKA) Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass in Deutschland nur geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper verkauft und verwendet werden dürfen. Nicht sicherheitsgeprüfte Artikel - vor allem aus dem Ausland - seien verboten.

Das LKA teilt außerdem mit, dass selbstgebautes Feuerwerk besonders gefährlich ist. Die Risiken seien nicht abschätzbar. Jedes Jahr komme es bei der Herstellung illegaler Feuerwerkskörper zu schweren Unfällen, teils mit Todesfolge. „Herstellung und Verwendung sind strafbar“, hieß es.

Das Abbrennen von Feuerwerk ist nur an Silvester und Neujahr erlaubt. In vielen Städten gilt zusätzlich die zeitliche Einschränkung, dass an Silvester erst ab 18:00 Uhr bis zum Neujahrsmorgen um 07:00 Uhr geböllert werden darf. Gemäß Sprengstoffgesetz ist das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden generell verboten. (mbr/dpa)