Unfälle und Alkohol-FahrtenVerkehrsminister sagt E-Scooter-Sündern den Kampf an

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Scooter Polizei dpa

Ein Polizist kontrolliert Jugendliche auf E-Tretroller.

Berlin – Einen Monat nach der gesetzlichen Erlaubnis von E-Scootern kündigt Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer ein strengeres Durchgreifen gegen die Verkehrs-Rowdies an. Angesichts zunehmender Meldungen über Unfälle mit Elektro-Tretrollern und über alkoholisierte Fahrer will der CDU-Politiker härtere Strafen durchsetzen. 

„Um den Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer jederzeit zu gewährleisten, sind wir dabei auf die Mitwirkung der Städte und Kommunen angewiesen“, zitieren die Zeitungen der Funke-Mediengruppe aus einem Brief Scheuers an den Präsidenten des Deutschen Städtetags, den Leipziger Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD).

Mitnahme von weiteren Menschen auf dem Tretroller nicht zulässig

Darin bitte Scheuer die Kommunen, die Möglichkeiten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung „für eine sichere und sachgemäße Nutzung in vollem Rahmen auszuschöpfen“. Der Minister verweise dabei auf die vorgesehenen Sanktionsmöglichkeiten für Verstöße wie die Mitnahme von weiteren Menschen auf dem Trittbrett oder die Nutzung von nicht zulässigen Flächen wie Gehwegen und Fußgängerzonen.

Scooter Polizei dpa

Ein Polizist kontrolliert Jugendliche auf E-Tretroller.

„Grundregeln für Straßenverkehr gelten auch für E-Fahrzeuge“

„Die sonstigen Grundregeln des Straßenverkehrs gelten selbstverständlich ebenfalls für Elektrokleinstfahrzeuge“, zitiert die Funke-Mediengruppe aus dem Schreiben Scheuers. Das bedeute insbesondere, dass die Bußgeld- und Strafvorschriften über das Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss auch bei E-Tretrollern anzuwenden seien.

Laut deutschem Straßenverkehrsgesetz sind E-Scooter Kraftfahrzeuge, entsprechend gelten die Promille-Regeln. Wer zwischen 0,5 und 1,09 Promille Alkohol im Blut hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dann drohen Bußgelder von meist 500 Euro, Fahrverbote und Punkte in Flensburg.

Für alle unter 21-Jährigen und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt sogar eine kategorische Null-Promille-Grenze. Alles über 1,1 Promille wird zur Straftat mit entsprechend härteren Strafen. Bei Unfällen oder auffälligem Fahrverhalten reichen zudem niedrigere Werte als 0,5 Promille, um belangt zu werden. 

Seit gut einem Monat sind Elektro-Tretroller - auch E-Scooter genannt - in Deutschland zugelassen. Mehrere Anbieter bieten die kleinen Fahrzeuge seither in etlichen Städten zum Verleih an. (dpa/afp/mbr)

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