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17-Jährigen erstochenIntensivtäter zuvor aus U-Haft entlassen – wegen Corona

4 min

Ein Hundeführer sucht nach der Tatwaffe. Beschuldigt wird ein 18-jähriger Intensivtäter.

  1. Der 18-Jährige war der Polizei in Bielefeld seit langem als Intensivtäter bekannt.
  2. Er saß seit Oktober 2019 in Untersuchungshaft, weil er mit einem Nothammer mehrfach auf den Kopf seines damaligen Opfers eingeschlagen haben soll.
  3. Doch aus der U-Haft wurde er entlassen – wegen der Corona-Krise. Nun ist ein 17-jähriges Zufallsopfer tot. Nach Messerstichen verblutet.
  4. Lesen Sie hier eine Geschichte mit großem Skandal-Potential.

Musste ein 17-Jähriger in der Nacht zum 1. Mai nach einem Raubüberfall in Bielefeld sterben, weil der mutmaßliche Täter (18), der wegen eines anderen Gewaltdelikts in U-Haft saß, von der Justiz auf freien Fuß gesetzt worden war? Mit der Begründung, die für den 3. April terminierte Verhandlung vor dem Amtsgericht könne nicht stattfinden. Der Saal genüge in Corona-Zeiten nicht den Hygiene-Bestimmungen. Er sei zu klein.

Diese Frage will die SPD-Fraktion am kommenden Mittwoch im Rechtsausschuss des Landtags klären. Sie hat einen Katalog mit 71 Fragen an Justizminister Peter Biesenbach (CDU) vorgelegt.

Keine Vorstrafen eingetragen

Fest steht: Der 18-Jährige war der Polizei in Bielefeld seit langem als Intensivtäter bekannt. Er saß seit 31. Oktober 2019 in Untersuchungshaft, weil er Mitte September an einer Stadtbahnhaltestelle mit einem Nothammer mehrfach auf den Kopf seines damaligen Opfers eingeschlagen haben soll, um ihm einen Bluetooth-Lautsprecher abzunehmen. Der Haftbefehl war mit Wiederholungsgefahr begründet worden.

Am 3. April sollten dieser Überfall und fünf weitere Anklagen weiterverhandelt werden. Der Prozess hatte Anfang Januar begonnen. Das Landgericht Bielefeld prüft überdies, ob es ein weiteres Verfahren wegen des Vorwurfs der versuchten Vergewaltigung einer 15-Jährigen eröffnet. Die Polizei hatte den 18-Jährigen mehr als ein Dutzend Mal im Visier und Verfahren eingeleitet.

Zu dem Prozess wegen der Schläge mit dem Nothammer kommt es nicht – und das Amtsgericht gerät in Erklärungsnot. Die erste Begründung, es habe keinen ausreichend großen Saal gegeben, zieht der Sprecher 48 Stunden später zurück. Das sei ein Irrtum der Jugendrichterin gewesen.

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Vielmehr sei der 18-Jährige am 26. März aus der U-Haft entlassen worden, weil es beim Bundeszentralregister keine Einträge über Straftaten gebe und er in der U-Haft mit einer Klempner-Lehre begonnen habe. Die Richterin habe keinen Grund mehr für die U-Haft gesehen. „Der Mann hat sich in der Haft laut Aktenlage vorbildlich verhalten“, so der Gerichtssprecher. Die Richterin sei davon ausgegangen, dass er bei einer Erstverurteilung nur mit einer Bewährungsstrafe zu rechnen habe. „Bei schwerem Raub mit Schlägen auf den Kopf sind Bewährungsstrafen rar. Zu Recht!“, entgegnet SPD-Fraktionsvize Sven Wolf.

Anklage in sechs Fällen

„Mit dem Begriff des Intensivtäters kann die Justiz nichts anfangen“, sagt der Sprecher des Amtsgerichts. Er werde von der Polizei genutzt.

Der Fall sei von der Jugendrichterin als weniger dringlich eingestuft worden. Ob sie den Haftbefehl zu Recht aufgehoben hat, werde geprüft. Die Staatsanwaltschaft, so viel steht fest, hat vor dem Amtsgericht in insgesamt sechs Fällen Anklage erhoben – wegen Verkehrsdelikten, Drogenverstößen und Raubüberfällen.

Fünf Wochen nach der Entlassung aus der U-Haft soll der 18-Jährige dann in der Nacht zum 1. Mai an einer Stadtbahnhaltestelle zweimal auf das 17-jährige Zufallsopfer eingestochen haben, das daraufhin verblutete. Seither sitzt er wieder in der Justizvollzugsanstalt ein.

SPD hat Katalog mit 71 Fragen

Die SPD-Fraktion im Landtag erwartet im Rechtsausschuss klare Aussagen. Es sei allein schon ein „unfassbarer Skandal“, dass Justizminister Peter Biesenbach (CDU) „weder das Parlament noch die Öffentlichkeit von sich aus informiert hat“, kritisiert Fraktionsvize Sven Wolf. Der Minister habe „seinen gesamten Geschäftsbereich beim Umgang mit Corona allein gelassen“. Es gebe keinen Leitfaden und keine Orientierungshilfen, „wie man zum Beispiel in Zeiten von Corona dringend erforderliche Sitzungen durchführen kann“, sagt Wolf.

Polizeiautos in der Nähe des Tatorts im Bielefelder Stadtteil Baumheide. Dort starb ein 17-Jähriger nach einer Messerattacke.

Jetzt müsse geklärt werden, „ob das fehlende Hygienekonzept von Minister Biesenbach dazu beigetragen hat, dass dieser dramatische Fall so passieren konnte“, so Wolf. Entscheidend sei auch, ob die Polizei über die Haftentlassung des Angeklagten informiert wurde und ob es weitere Fälle in NRW gebe, bei denen U-Häftlinge wegen der Corona-Pandemie auf freien Fuß gelangt seien. „Laufen aktuell draußen Menschen herum, die eigentlich wegen dringender Haftgründe in Haft gehören? Wer schützt die Bevölkerung vor diesen Beschuldigten?“, fragt Wolf.

Er begreife nicht, warum man bei diesem Strafverfahren nicht auf einen größeren Raum ausgewichen sei, so Wolf. Das Amts- und das Landgericht in Bielefeld teilen sich ein Gebäude. „Warum wurde beim Landgericht nicht einfach ein größere Saal angefragt?“